Zellers Trophäe
Die Zwölferkommission hat am Mittwoch die Durchführungsbestimmung genehmigt, mit der Südtirol die jagdbaren Arten selbst festlegen kann.
Während im übrigen Staatsgebiet ausschließlich die Regierung für die Festlegung der jagdbaren Arten zuständig bleibt, wird für Südtirol und das Trentino eine Sonderregelung vorgesehen.
Die Zwölferkommission hat die Durchführungsbestimmung angenommen und dem Ministerrat zur endgültige Annahme weitergeleitet.
In einer Aussendung schreibt der SVP-Parlamentarier Karl Zeller:
„Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Umweltministerium ist nun endlich ein weiterer Durchbruch in Sachen Jagd erzielt worden. Die Jagd in den Naturparken konnte ja bereits vor einigen Wochen gelöst werden.
Die nun vorliegende neue Durchführungsbestimmung sieht vor, dass erstmals den autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Zuständigkeit eingeräumt wird, die jagdbaren Tierarten selbst festzulegen, sofern ein positives Gutachten des ISPRA sowie des Landwirtschaftsministeriums und das Einvernehmen des Umweltministeriums vorliegt.
Falls das Ministerium nicht innerhalb von 30 Tagen auf den Antrag des Landes antwortet, gilt dieser als genehmigt. Natürlich kann diese Sonderregelung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine stichhaltige wissenschaftliche Begründung vorliegt, bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (z.B. Überpopulation an Murmeltieren) und Auflagen eingehalten werden.“
Bisher war dafür auch aufgrund einer Vielzahl von Urteilen des Verfassungsgerichts einzig und allein der Staat zuständig, d.h. Anträge mussten vom Landwirtschafts- und Umweltministerium gemeinsam gestellt werden und die Entscheidung lag beim Ministerpräsidenten, nach Einholung des Gutachtens des ISPRA. Diese Verfahren wurde in den letzten 25 Jahren praktisch nie angewendet, es galt nur ein einziger Schutzstandard für ganz Italien.
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