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Die Mord-Anklage

Die Mord-Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Mordfall Alessandro Heuschreck abgeschlossen und wird in Kürze Anklage gegen Ester Quici erheben – wegen Mordes.

Von Thomas Vikoler

Das Spurensicherungs-Gutachten der Carabinieri-Sondereinheit RIS in Parma ist eingetroffen und ausgewertet. Es hat keine wesentlich neuen Erkenntnisse zur Dynamik der Bluttat vom 22. März 2015 in einer Wohnung in der Bozner Freiheitsstraße gebracht.

Der nächste Schritt von Staatsanwältin Daniela Pol folgte Ende vergangener Woche:

Die Mitteilung über den Abschluss der Ermittlungen gegen die 35-jährige Meranerin Ester Quici.

Sie ist formuliert wie eine Anklageschrift, die in wenigen Wochen folgen wird. Quici wird darin vorgeworfen, den Tod ihres Lebensgefährten Alessandro Heuschreck, 50, herbeigeführt zu haben.

Mit anderen Worten: Ein Mord nach Artikel 575 des Strafgesetzbuches. Mindeststrafe: 21 Jahre.

Es handelt sich in diesem Fall um einen gemischten Vorwurf, der sich auf zwei Verhaltensweisen der Beschuldigten bezieht: Einmal, Heuschreck mit einem Messer zwei Stiche zugefügt zu haben. Die medizinischen Gutachter der Anklage stellten auf dem Körper des Toten insgesamt 20 Schnitte und Stiche fest. Zwei davon werden Quici zugerechnet, die Staatsanwaltschaft geht folglich von einer Tötungsabsicht aus.

Der zweite Punkt: Die Zeitspanne von rund einer halben Stunde, die zwischen den Heurschreck zugefügten Verletzungen und der Verständigung des Notrufs durch Quici liegt. Laut Abschlussbericht der Staatsanwältin handelt es sich dabei um eine Unterlassung mit Todesfolge.

Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco, die Verteidiger der 35-jährigen Meranerin, reagieren keineswegs überrascht auf die Vorhaltungen. Sie wollen nun keine Defensiv-Ermittlungen anstellen, sondern warten auf die formelle Anklageerhebung. Die Vorverhandlung zu diesem Mordfall dürfte noch vor dem Sommer über die Bühne gehen.

Ester Quici muss bis mindestens dahin im Hausarrest mit Fußfessel bleiben.

Ende des vergangenen Jahres hatte das Freiheitsgericht einen Enthaftungsantrag abgelehnt.

 

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