Der (Alp-)Traum vom Porsche
Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland bietet auch in Südtirol Luxusautos zum Mieten an. Die Verbraucherschützer warnen.
von Artur Oberhofer
Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen häufen sich die Meldungen über eine Firma, die für Liebhaber von Protz-Karossen ein scheinbar unwiderstehliches Angebot hat: Mit einer Einstiegsgebühr von nur 390,00 Euro könne man/frau einen neuen Porsche Carrera mieten.
Im Kleingedruckten steht dann etwas von Tabellen, Ebenen und Zyklen.
Bei den Verbraucherschützern läuten bei solchen Zahlen und Fakten die Alarmglocken. Denn normalerweise betragen die Mieten für Autos dieser Klasse zwischen 680,00 und 885,00 Euro– pro Tag!
Das EVZ hat deshalb die Firma und deren unverschämt günstiges Angebot etwas näher unter die Lupe genommen.
Es geht um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, einer Internetseite mit Domain in der Schweiz und einem Server, der in Italien lokalisiert wurde.
Dieses Unternehmen bietet die Möglichkeit, ein Auto für eine Laufzeit von zwei Jahren zu mieten, indem man einmalig eine Einstiegsgebühr von 390,00 Euro bezahlt, inklusive Versicherung, Instandhaltung und Reifenwechsel.
Der Kund wird angehalten, online sein Auto vorzubestellen – und wird durch diesen ersten Schritt in ein System bestehend aus Tabellen, Ebenen und Zyklen eingetragen: Um eine Ebene höher steigen zu können und somit die Tabelle zu füllen, wird den Mitgliedern angeboten, weitere Personen zu überzeugen bei diesem System mitzumachen und jeweils auch die Einstiegsgebühr zu bezahlen.
Durch das Vervollständigen dieser ersten Tabelle erreicht man die Haupttabelle, welche aus sechs Ebenen besteht, von denen man zwei Zyklen vervollständigen muss.
Die deutsche Firma bietet, immer laut EVZ, außerdem die Möglichkeit, 1.1710,00 Euro zu überweisen. um die erste Tabelle zu überspringen und direkt die folgende Tabelle zu erreichen.
Schließlich würde am Ende des gesamten Ablaufs die Möglichkeit angeboten – aber nicht garantiert! – ein Auto fahren zu dürfen, welches sogar dem Anschaffungswert eines neuen Porsche Carrera entsprechen könne.
Für das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen handelt es sich um ein schwindeliges Angebot. Denn für die Langzeitautovermietung wird in der Regel ein Zeitraum zwischen 24 und 60 Monaten vorgesehen, so das EVZ.
Der Kunde kann selbst entscheiden, wie lange dieser Zeitraum sein soll und welches Automodell er mieten möchte. Diese Auswahl beeinflusst dann die Höhe des zu entrichtenden Betrages.
Das EVZ rechnet – immer am Beispiel eines Porsche – vor:
Der Preis des Verleihs bei kurzer Laufzeit beträgt – je nach gewähltem Modell – zwischen 680,00 und 885,00 Euro – pro Tag. „Das Auto wird dem Kunden nach Abschluss des Vertrages sofort ausgehändigt, und der Kunde muss den entsprechenden Betrag für die gesamte Laufzeit des Autoverleihs monatlich bezahlen“, so das EVZ. Am Ende der Laufzeit wird das Fahrzeug dem Autoverleih wie vereinbart zurückgegeben.
Bei der Vertriebsstruktur des Unternehmens mit Sitz in Deutschland handelt es sich hingegen um eine ganz besondere Art des Direktverkaufs, nämlich um das (berüchtigte) Multilevel-Marketing. Dieses sieht die Möglichkeit vor, dass der eigentliche Kunde als selbstständiger Vertriebspartner neue Kunden anwirbt, um das eigentliche Ziel – das gewünschte Auto zu erhalten – zu erreichen. „Diese Vorgansweise kann nicht nur außerordentlich aufwendig für den Verbraucher sein, sondern kann diesem auch rechtliche Probleme bescheren“, warnt das EVZ.
Der Grund:
Ein Gesetz aus dem Jahr 2005 regelt den Direktvertrieb außerhalb der Geschäftslokale und schützt den Konsumenten vor sogenannten Pyramidensystemen.
Demnach sind die Förderung und Durchführung von Aktivitäten und Vertriebsstrukturen, bei denen die Anwerbung neuer Mitglieder im Vordergrund steht und der primäre wirtschaftliche Anreiz darin liegt, neue Teilnehmer anzuwerben, um damit direkt oder duch andere Vertriebspartner bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben oder zu verkaufen, verboten.
Dies bedeutet: Wenn die Anwerbung neuer Mitglieder der primäre Zweck der vorgeschlagenen Struktur ist, handelt es sich um ein illegales System.“
Das EVZ empfiehlt daher, extreme Vorsicht walten zu lassen.
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