Das Damoklesschwert
Der mutmaßliche Mutter-Mörder von St. Lorenzen, Cleto Tolpeit, muss bei einer Mordanklage mit einem hohen Strafantrag rechnen.
(tom) Die Ermittlungen zum Mord an Irma Denicoló am vergangenen Sonntag gehen weiter, während die Verteidiger des tatverdächtigen Sohns Cleto Tolpeit auf dessen psychisch labilen Zustand hinweisen.
Ihr Mandant benötige dauerhafte psychologische Betreuung, sagt Strafanwalt Flavio Moccia.
Staatsanwältin Luisa Mosna sammelt weiter Beweismittel gegen den 45-jährigen Mann aus St. Lorenzen – und erschwerende Umstände. Wie berichtet, hat Tolpeit im Verhör am Sonntagabend angedeutet, er habe bereits länger daran gedacht, seine Mutter umzubringen. Deswegen den erschwerenden Umstand der Planung geltend zu machen, wäre allerdings nicht möglich. Bisher haben die Ermittler keine weiteren Hinweise, dass die Bluttat von St. Lorenzen geplant war.
Eher deutet alles auf die impulsive Tathandlung hin, ausgelöst durch den Ärger über im Eisschrank vorgefundene Frankfurter Würstel – Cleto Tolpeit ist bekennender Vegetarier.
Staatsanwältin Mosna wird aller Voraussicht nach dem Ansinnen der Verteidigung zustimmen, im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens die Zurechnungsfähigkeit Tolpeits mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens zu eruieren.
Nach den Vorgaben des Strafgesetzbuches muss der 45-jährige Maler aber mit einem Strafantrag mit der Höchststrafe, nämlich lebenslänglich, rechnen.
Dies angesichts der (hypothetischen) erschwerenden Umstände der niedrigen Beweggründe und der nahen Verwandtschaft.
Bei festgestellter Unzurechnungsfähigkeit wäre hingegen ein Antrag auf Freispruch (mit Einweisung in eine gerichtspsychiatrische Einrichtung) die logische Folge.
Ein weiteres Szenario:
Eine teilweise Zurechnungsfähigkeit mit einer reduzierten Haftstrafe und der zu klärenden Frage, ob der Tatverdächtige gemeingefährlich ist oder nicht.
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