Bestätigte Schuld
Das Bozner Oberlandesgericht befasst sich mit zwei schweren Fällen von Gewalt gegen Frauen. In einem wird die Haftstrafe von zehn auf acht Jahre herabgesetzt.
von Thomas Vikoler
Die Verhaftung aufgrund eines internationalen Haftbefehls erfolgte in letzter Sekunde. Der Tatverdächtige, ein 42-jähriger Südamerikaner, wurde im Juli 2014 auf dem Flughafen von Amsterdam in einem Flieger festgenommen. Er wurde der sexuellen Gewalt gegen eine 13-Jährige verdächtigt – begangen auf einer Couch in einer Wohnung in Bozen.
Inzwischen sitzt der Mann im Gefängnis von Montorio Veronese – und wird dort weiterhin bleiben müssen. Das Oberlandesgericht Bozen befasste sich gestern mit einer Berufung des Häftlings gegen den Schuldspruch des Landesgerichts Bozen. Dieses hatte ihn im Mai vergangenen Jahres zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die erschwerenden Umstände: Das Alter des Opfers (unter 14 Jahren), der Alkohol, den er dem Mädchen einflößte, und dass die Tat verübt wurde, als die übrigen Mitglieder der Familie, darunter die Mutter des Mädchens und die Tante (sie ist die Freundin des mutmaßlichen Täters) schliefen.
Das Oberlandesgericht hat gestern die Strafe für den Südamerikaner um zwei Jahre reduziert, indem sie – aller Voraussicht nach – den dritten erschwerenden Umstand gestrichen hat. Die 70.000 Euro Schadenersatz für das Opfer bzw. deren Eltern wurden hingegen bestätigt.
Bestätigt hat das Gericht auch ein Urteil, das im Juli in einer Vorverhandlung am Landesgericht gesprochen wurde. Das Urteil gegen den Lajener Waldarbeiter Klaus Rabanser. Er war in einem verkürzten Verfahren wegen drei Gewaltakten gegen nigerianische Prostituierte zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte zuvor den Opfern 21.000 Euro Schadenersatz gezahlt. Alessandro Tonon und Martin Fill, die beiden Anwälte Rabansers, argumentierten gestern, der Einsatz eines Elektrobohrers durch Rabanser, um eine Prostituierte zum Sex zu zwingen, sei nicht erwiesen. Außerdem die Identifizierung ihres Mandanten im schwersten Fall von Körperverletzung rechtswidrig. Doch das Gericht unter Vorsitz von Ulrike Segna (Beisitzer: Manfred Klammer und Isabella Martin) folgte dem Antrag des Generalstaatsanwaltes und bestätigte den Schuldspruch gegen Rabanser, der sich inzwischen auf freiem Fuß befindet.
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