„Merkwürdige Operation“
Die Landesregierung legt schon im Januar eine Art Nachtragshaushalt vor. Opposition und Teile der Mehrheit zeigen sich darüber verwundert.
(mat) Der 3. Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz von Christian Tschurtschenthaler hat am Montag einen Gesetzentwurf gutgeheißen, der Änderungen am Finanzgesetz der Jahre 2016 bis 2018 vornimmt.
Beim Gesetzentwurf handelt es sich um eine Aufstockung der Mittel für den Gesundheitsbereich um 32 Millionen Euro: Sieben Millionen Euro für die Informatik, acht Millionen Euro für die Einstellung von neuem Personal (wegen der Erfordernisse der neuen Arbeitszeitregelung), vier Millionen Euro für die Überführung von Projekten wie Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Diabetesscreening in die normale Tätigkeit und schließlich 13 Millionen Euro für den höheren Finanzbedarf aufgrund des Anstiegs verschiedener Kosten (Medikamente, Dienste u.a.).
Der Entwurf der Landesregierung wurde mit vier Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Magdalena Amhof, Oswald Schiefer und Albert Wurzer), zwei Gegenstimmen (Hans Heiss und Paul Köllensperger) und einer Enthaltung (Tamara Oberhofer) gebilligt.
Der Abgeordnete Heiss kündigte einen Minderheitenbericht an: „Wir sind als Opposition zum einen prinzipiell gegen diese Art von Nachtragshaushalt, nur einen Monat nach Verabschiedung des eigentlichen Haushalts“, erklärt der Grüne, „zum anderen sehen wir speziell die SAIM-Lösung beim EDV-Dienst im Gesundheitssystem skeptisch, für die sieben Millionen Euro zweckgebunden wurden.“
Auch Abgeordnete der Mehrheit – Oswald Schiefer und Albert Wurzer – kritisierten den frühen Nachtragshaushalt als „merkwürdige Operation“.
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