Sichere Quoten
Die Region erleidet vor Gericht eine peinliche Niederlage: Warum die Family-Fonds-Quoten von Hanspeter Munter, Walter Baumgartner und Andreas Pöder nicht zwangseingetrieben werden können.
von Anton Rainer und Matthias Kofler
Laut Gesetz vom Juli 2014 (Art. 4, Abs. 4) sind alle Akte, mit denen den noch nicht pensionsberechtigten Mandatare die Anteile des Family Fonds übertragen wurden, „nichtig“. Und: Alle Family-Fonds-Quoten gehen automatisch an den Regionalrat zurück.
Dennoch hatten Pensplan und das Präsidium allen betroffenen Abgeordneten ein Formblatt zur Erklärung des Verzichts auf die Aktien zur Unterzeichnung zukommen lassen. Dort steht, dass die Anteile in den Haushalt des Regionalrats geflossen seien.
Damit wollten sich Pensplan und das Präsidium rechtlich absichern. Die klagenden Altmandatare und vier aktive Mandatare – Alessandro Urzì, Thomas Widmann, Veronika Stirner und Andreas Pöder – weigerten sich aber, diese Erklärung zu unterzeichnen, weil sie vom Gesetz her gar nicht vorgesehen sei.
Aber auch Pensplan blieb stur: Ohne Erklärung des Abgeordneten keine Übertragung der Anteile an den Regionalrat.
Und das aus gutem Grund: Denn das Geld liegt nicht beim „Vermittler“ Pensplan, sondern in der Depotbank „Société Générale“ in Mailand. Und eine einfache Übertragung von Aktien ohne Einwilligung des Betroffenen verstößt gegen das nationale Bankengesetz.
Am 5. November 2015 hatte die PensPlan Invest beim Landesgericht Bozen ein Verfahren zur Sicherheitsbeschlagnahme von Family Fondsanteilen eingereicht.
Betroffen waren die Quoten der Ex-Abgeordneten Hanspeter Munter, Walter Baumgartner, Rosa Thaler, Martina Ladurner und Mauro Minniti sowie jene des Mandatars Andreas Pöder.
Am 19. Januar fiel nun das Urteil: Das Landesgericht Bozen erklärte die Sicherheitsbeschlagnahme der Quoten für nicht zulässig. Das ist eine Niederlage für Pensplan – und gleichzeitig aber auch ein Sieg.
Damit ist nämlich klar, dass Pensplan die Family-Fonds-Anteile nicht „automatisch“ an die Region übertragen kann. Insofern sieht sich PensPlan mit dem (verlorenen) Rekurs in der eigenen Rechtsinterpretation bestätigt.
Die Gesellschaft schreibt: „Wir nehmen die klaren Hinweise des Landesgerichtes Bozen zur Kenntnis, welche eindeutig festlegen, dass PensPlan Invest als neutrales Rechtssubjekt und nicht Inhaber der Family Fondsanteile kein Verfahren zur Sicherheitsbeschlagnahme beantragen kann.“
Der Ex-SVP-Abgeordnete Franz Pahl kann sich die Schadenfreude kaum verkneifen. In einer Pressemitteilung, die der Sprecher der „Vereinigung der ehemaligen Abgeordneten“, den Medien zukommen ließ, schreibt er von einem „Sieg des Rechts gegen abwegige Forderungen von Penspan“.
Beim Forum Politiker-Renten sieht man indes die eigenen Befürchtungen mit dem Urteil bestätigt. Bereits nach Verabschiedung des Rentengesetzes im Juli 2014 habe das Forum darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht anwendbar sei und eventuelle erfolgreiche Rekurse von Seiten der Altmandatare zu erwarten seien.
„Wenn Landeshauptmann Kompatscher jetzt meint, nur mehr auf die nächsten Gerichtsurteile abzuwarten“, so Sprecher Hansjörg Kofler, „dann hat er sich getäuscht. Bereits jetzt hängen unzählige Gerichtsverfahren zu diesem Rentenskandal an, die vom Steuerzahler bezahlt werden müssen.“
SEHEN SIE HIER: Wie Chiara Avanzo auf das Urteil reagiert.
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