Der Besen-Rekurs
Die Staatsanwaltschaft wird gegen den Freispruch von Eva Klotz & Co. im Besenprozess Berufung einlegen.
Guido Rispoli war ganz und gar nicht „amused“ über das Urteil des Berufungsgerichtes im Fall der drei Funktionäre der Süd-Tiroler Freiheit.
Der Leitende Oberstaatsanwalt erklärte gegenüber der TAGESZEITUNG: Er werde gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Oberlandesgericht in Bozen hatte am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil im sogenannten Besenprozess aufgehoben und die drei Angeklagten – Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler von der Süd-Tiroler Freiheit – freigesprochen. Und zwar mit der Formel: „Weil die Tat keine Straftat darstellt.“
TAGESZEITUNG Online hat berichtet.
Guido Rispoli, der in erster Instanz eine Verurteilung der drei Angeklagten zu einer Geldstrafe von jeweils 3.000 Euro erwirkt hatte, spricht nun von einem „unverständlichen Urteil“. Laut Rispoli repräsentiere eine Fahne eine Gemeinschaft und verdiene daher Respekt. Dies habe auch der Kassationsgerichtshof in mehreren Sprüchen festgelegt.
Das bedeutet, dass sich nun auch das Höchstgericht in Rom mit Eva Klotz und dem Besen wird beschäftigen müssen.
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