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Die Klagen

Richter Gericht Hammer Justiz35.600 öffentlich Bedienstete warten seit sechs Jahren vergeblich auf eine Lohnerhöhung. Eine Verbraucherschutzorganisation ruft jetzt dazu auf, eine Entschädigung einzuklagen.

(hsc) Für die italienische Verbraucherschutzorganisation Codacons ist das Urteil des Verfassungsgerichtes vom Juni 2015, wonach der Lohnstopp im öffentlichen Dienst rechtswidrig war, ein gefundenes Fressen. Er ruft jetzt auch die Betroffenen in Südtirol offiziell dazu auf, an einer Sammelklage teilzunehmen, um eine Entschädigung für die seit 2010 entgangenen Lohnerhöhungen einzufordern. Die Rede ist von 8.800 Euro pro Arbeitnehmer.

Die Gewerkschaften stehen einer Sammelklage kritisch gegenüber. Zum einen sei sie mit Kosten verbunden – zum anderen seien die Chancen auf einen Erfolg gering, da das Verfassungsgericht Nachzahlungen praktisch ausgeschlossen habe.

Derselben Meinung ist auch Landesrätin Waltraud Deeg. Sie sagt allerdings: „Wenn man eines gelernt hat in Bezug auf Gerichte und Prozesse, dann ‚sag niemals nie’. Ich werde mir anschauen, wie der Prozess verläuft.“

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE, WIE ES UM DIE LOHNVERHANDLUNGEN STEHT UND WARUM AUS EINER 36-STUNDEN-WOCHE NICHTS WIRD.

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