Der Freispruch
Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler sind am Donnerstag im Berufungsverfahren zum sogenannten Besenprozess freigesprochen worden.
Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler – nicht schuldig!
Die drei Vertreter der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit sind am Donnerstag am Oberlandesgericht in Bozen im sogenannten Besenprozess freigesprochen worden – weil sie keine Straftat begangen haben, so das Gericht.
Vorsitzende Richterin war Ulrike Segna, Beisitzerinnen Isabella Martin und Silvia Monaco.
In erster Instanz waren Klotz & Co. für die Plakataktion im Herbst 2010 zu einer Geldstrafe von jeweils 3.000 Euro verdonnert worden.
Die Süd-Tiroler Freiheit hatte über ihren Rechtsanwalt Nicola Canestrini Berufung eingelegt.
„Die Freiheit politische Aktionen zu setzen und das Recht auf freie Meinungsäußerung müssen mehr zählen als ein Gesetz, das von den Faschisten erlassen wurde“, so die einhellige Meinung des Landtagsabgeordneten Sven Knoll und der Grand Dame der Südtiroler Volkstumspolitik, Eva Klotz. Mit Klotz und Knoll saß auch der rechtliche Vertretender Bewegung, Werner Thaler, auf der Anklagebank.
Für die Süd-Tiroler Freiheit war und ist das sogenannte „Besenplakat“ bildlicher Ausdruck für den alten deutschen Spruch „Kehraus“. „Die Bewegung hat auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des umstrittenen Plakates und während des gesamten Prozesses betont, dass sich die Aktion ausdrücklich nicht gegen die Italiener, den Staat oder die italienische Fahne richtet“, erklärt Werner Thaler.
„Die Aktion sollte vielmehr symbolisieren, dass 80 Jahre nach der Annexion Süd-Tirols durch Italien die Zeit für den Abschied gekommen sei und Süd-Tirol neue Wege beschreiten müsse“. Als Beispiele für die Aktualität der Forderung wurden damals, als die Aktion vorgestellt wurde, die Staatsverschuldung, Mafia, Korruption, faschistische Relikte, Bürokratie usw. angeführt.
Die Süd-Tiroler Freiheit interpretierte die Verurteilung im Besenprozess in erster Instanz zudem als eine Ungleichbehandlung vor dem Gesetz. „Jahr für Jahr weist die Bewegung erfolglos auf die Verbreitung von faschistischen Devotionalien, wie z.B. den Duce-Kalender oder den Mussolini-Wein, hin. Dabei wird die italienische Flagge oftmals mit dem Konterfei Mussolinis oder dem faschistischen Liktorenbündel abgebildet. Hier bleibt die italienische Justiz aber untätig”, so Werner Thaler im Vorfeld der Berufungsverhandlung.
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