Schaels Mahnungen
Der Sanitätsbetrieb versucht, über zehn Jahre alte, vermeintlich unbezahlte Rechnungen einzutreiben. Die Verbraucherzentrale Südtirol zweifelt an der Rechtmäßigkeit.
Die Verbraucherzentrale Südtirol kritisiert die Vorgangsweise bei derzeit zirkulierenden Mahnungen des Sanitätsbetriebs aufs Schärfste. Der Hintergrund: Vielen Bürgern flattern derzeit Einschreiben mit Mahnungen vom Sanitätsbetrieb ins Haus, an deren Rechtmäßigkeit laut Verbraucherzentrale wohl so einige Zweifel bestehen dürften. So werden z.B. vermeintlich unbezahlte Rechnungen aus den Jahren 2004 und 2005 eingemahnt – doch diese Art von Rechnungen verjährt nach 10 Jahren, sofern diese Frist nicht nachweislich unterbrochen wurde.
Andere Bürger wieder erhielten Abmahnungen für vermeintlich offene Beträge, auf denen weder die Rechnungs-Nummer, noch deren Datum noch der Name des Betreuten angegeben sind. Auch die Anrufe beim zuständigen Büro scheinen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale nach dem Lottoprinzip abzulaufen: Mal werden abgemahnte Rechungen aus 2005 freimütig als verjährt bestätigt, „man brauche sich nicht weiter kümmern“, beim nächsten Anruf aber werden Rechnungen aus 2004 als absolut zu zahlen bestätigt. Dann heiße es, man braucht gar nicht versuchen, sich zu wehren, das bringe eh nichts, es würde dann halt gepfändet.
In der Verbraucherzentrale Südtirol kann man ob solcher Vorgehensweise nur den Kopf schütteln: Obwohl eine Einforderung der Außenstände wie für jeden Betrieb selbstverständlich ist, so müsse diese jedoch immer unter Einhaltung der Leitsätze der öffentlichen Verwaltung (Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit) erfolgen. Auch dränge sich die Frage auf, was man im Sanitätsbetrieb in den letzten zehn Jahren wohl getan (oder nicht getan hat), da man erst jetzt darauf kommt, die Rechnungen aus diesem Zeitraum einzumahnen.
„Wir erwarten uns jedenfalls einen angemessenen, mit den Patientenvertretern vereinbarten Lösungsvorschlag und klare Angaben von Seiten der Verantwortlichen“ fasst VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus zusammen. „Den eigenen Schlendrian auf die Bürger abzuwälzen spricht nicht für die organisatorische Güte eines Betriebs“.
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