Weniger Streuner?
Der Gesetzgebungsausschuss hat sich am Montag mit dem Tierschutz und den Pestiziden auseinandergesetzt.
Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat am Montag Gesetzentwürfe zum Tierschutz gemeinsam begutachtet.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 46/15 – Maßnahmen zugunsten des Wohlbefindens der Tiere und zur Unterbindung des Streunens von Tieren, vorgelegt von Alessandro Urzì – wurde mit 3 Neinstimmen (Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer und Oswald Schiefer), 2 Jastimmen (Sigmar Stocker und Bernhard Zimmerhofer) und 1 Enthaltung (Josef Noggler) abgelehnt.
Ausschussvorsitzender Albert Wurzer begründete die mehrheitliche Ablehnung damit, dass der Entwurf mit dem bestehenden Gesetz auch eine Reihe von Bestimmungen abschaffen würde, die von Staat und EU vorgegeben sind.
Der Gesetzentwurf Nr. 53/15 – Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“, vorgelegt von Josef Noggler und Albert Wurzer – wurde hingegen mit 5 Jastimmen (Wurzer, Noggler, Hochgruber, Schiefer, S. Stocker), 1 Gegenstimme (Riccardo Dello Sbarba) e 1 Enthaltung (Zimmerhofer) gebilligt. Ziel des Entwurfs ist eine Verhältnismäßigkeit der Strafen, erklärt Wurzer, derzeit wird in bestimmten Fällen auch ein lebenslanges Verbot der Tierhaltung verhängt und es wird nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden.
Der Ausschuss hat schließlich den Gesetzentwurf Nr. 56/15 – Die Zuständigkeiten der Gemeinden in Sachen Pestizide in der Landwirtschaft – Reform des Landesgesetz vom 23. März 1981, Nr. 8 „Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen und der Bienen sowie Überwachung der Obstbaumschulen“, vorgelegt von Riccardo Dello Sbarba – in Augenschein genommen. Nach der Generaldebatte beantragte Dello Sbarba eine Vertagung, damit dem Ausschuss zuerst die organische Reform der Materie erläutert werden kann, die LR Arnold Schuler angekündigt hatte.
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