Teurer Ausflug
Darf ein Bürgermeister das Rathaus einfach zusperren, wenn er mit seinen Mitarbeitern einen Betriebsausflug macht? Der Welsberger Bürgermeister hat ein blaues Wunder erlebt.
von Artur Oberhofer
Für Richter Walter Pelino und Staatsanalt Giancarlo Bramante ist die Sache klar. Die elf Gemeindebediensteten und der Herr Bürgermeister hätten sich des Vergehens der „Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes“ schuldig gemacht, weil, erstens, das Rathaus für einen Tage geschlossen wurde, ohne „dass der Gemeindeausschuss eine verpflichtende Schließung beschlossen hätte“. Und: „Weil die Bürger den ganzen Tag über keine Dienste in Anspruch nehmen konnten.“
Daher müssten sie 3.750 Euro pro Kopf bezahlen. Die entsprechenden Strafbefehle sind den betroffenen Personen bereits zugestellt worden.
Dabei war alles so schön und harmonisch gewesen.
Im Juni vergangenen Jahres brachen der Bürgermeister von Welsberg, Albin Schwingshackl, und elf von 22 Gemeindebediensteten im Bus auf in Richtung Achensee. Ein netter und geselliger Betriebsausflug sollte es werden.
Man hat Schloss Tratzberg besichtigt.
Das Rathaus blieb an jenem Tag, es war ein Freitag, geschlossen. Auf dem Türschild stand, in dringenden Fällen solle man sich an den Gemeindepolizisten wenden, der ebenso nicht mitgereist war wie der Gemeindesekretär.
Vier Wochen später beschloss der Gemeindeausschuss von Welsberg, die Kosten für den Betriebsausflug zu übernehmen. Es ging um ein Pro-Kopf-Reisegeld von 50 Euro und um die Kosten des Busses.
Nicht alle Bürger zeigten Verständnis dafür, dass der Herr Bürgermeister mit seiner (halben) Beamtenschaft ausschwirrt – und das Rathaus zusperrt.
Nach Informationen der TAGESZEITUNG hat ein Bürger der Gemeinde Welsberg, der verärgert war, weil das Rathaus geschlossen war, die Finanzpolizei verständigt. Und dann nahmen die Dinge eben ihren Lauf …
Richter Walter Pelino ließ den elf GemeindemitarbeiterInnen und dem Bürgermeister die Strafbefehle zustellen. Albin Schwingshackl und seine MitarbeiterInnen können nun gewissermaßen zwischen Pest und Cholera wählen – Haftstrafe von 15 Tagen oder Zahlung einer Geldstrafe von 3.750 Euro.
Am Landesgericht in Bozen hieß es am Donnerstag:
Alle Beteiligten hätten gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Die darin angeführte Rechtfertigung: Durch die Anwesenheit des Gemeindepolizisten sei der öffentliche Dienst für allfällige und dringende Angelegenheiten gewährleistet gewesen.
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