Das Präzedenzurteil
Das Friedensgericht Bozen schützt Verbraucher: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind null und nichtig.
Verbraucher dürfen sich freuen: in einem Präzedenzfall hat das Bozner Friedensgericht entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühr für die Gewährung von Verbraucherkrediten fordern dürfen.
Dies teilt der Bozner Anwalt Jakob B. Brugger in einer Aussendung mit.
TAN oder TAEG – das ist die Frage, wenn es um Verbraucherkredite geht. Oft werben Unternehmen mit einem günstigen Nettozinssatz (TAN) für ein Finanzierungsangebot. Erst im Kleingedruckten erfährt der Verbraucher dann, dass ihn die Finanzierung effektiv wesentlich teurer zu stehen kommt, da sich zu den eigentlichen Zinsen noch Bearbeitungsgebühren, Kommissionen usw. summieren.
In einem eklatanten Fall platzte dem Bozner Anwalt Jakob B. Brugger der Kragen: zuzüglich zu den eigentlichen Zinsen sollte er dem Finanzierungsinstitut noch eine Bearbeitungsgebühr zahlen, die allein fast die Hälfte der eigentlichen Zinsen ausmachte.
Er zog vor Gericht – und bekam Recht.
In einem Präzedenzurteil (Nr. 1/16 vom 11.01.2016 – Richterin Dr. Maria Costanza Giatti) stellte das Bozner Friedensgericht fest, dass die Forderung einer Bearbeitungsgebühr für die Gewährung eines Verbraucherkredites den Verbraucher unverhältnismäßig benachteiligt und somit nichtig ist.
Jakob Brugger, der das Urteil in eigener Sache erstritt, zeigt sich naturgemäß zufrieden:
„Es ging hier ums Prinzip: in anderen europäischen Ländern – etwa in Deutschland – ist die Anlastung von Bearbeitungsgebühren an den Verbraucher längst als rechtswidrig entlarvt, nur in Italien setzen einige Banken diese Praxis unvermindert fort. Dem schiebt das Bozner Friedensgericht einen Riegel vor. Das Urteil ist hervorragend durchargumentiert; es gibt somit beste Chancen, dass es auch einer eventuellen Berufung standhalten wird.“
Für den Verbraucher besonders interessant: der Anspruch auf Rückforderung von Beträgen, die aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel gezahlt wurden, verjährt erst nach 10 Jahren. Vom Präzedenzurteil des Bozner Friedensgerichts profitieren folglich auch jene, die in der Vergangenheit eine Bearbeitungsgebühr für die Gewährung eines Verbraucherkredits bezahlt haben.
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