Das Ei mit der Rai-Gebühr
Die Rai-Fernsehgebühr wird heuer erst im Juli über die Stromrechnung bezahlt. Die Gebühr wurde auf 100 Euro reduziert.
Für das, was die (nationale) Rai und manchmal auch Rai Südtirol bieten, müsste man eigentlich eine Tele-Tirana-Taler einführen.
Dennoch: Wer ein Fernsehgerät besitzt, kommt nicht umhin, dem Staatsfunk, der anderen westeuropäischen öffentlich-rechtlichen Sendern, sogar dem „kleinen“ ORF in jeder Hinsicht hinterherhinkt, eine Jahresgebühr zu entrichten.
Neu ist: Heuer wird die Gebühr über die Stromrechnung eingehoben – in der Bevölkerung herrscht noch viel Unwissenheit.
Tagtäglich werden, nämlich, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) von zahlreichen BürgerInnen kontaktiert, die mehr über die Bezahlung der Rai-Fensehgebühr wissen möchten.
Diese wird nicht wie die Jahre zuvor Ende Jänner fällig ist, sondern sie wird ab Juli 2016 mit der Stromrechnung in Raten eingehoben – und: die Gebühr wurde auf 100 Euro jährlich reduziert wurde.
Leider sei die zur Verfügung gestellte Information ungenügend, kritisiert die VZS in Bozen.
Während in anderen Jahren im Jänner eine Kampagne für die Bezahlung der Fernsehgebühr in den Rai-Programmen lief, wird die Reform der Einhebung der Fernsehgebühr nicht entsprechend und in dem Maße kommuniziert.
Über die Gebühren-Infonummer „Risponderai“, 199123000 können Auskünfte eingeholt werden. Unter www.contattalarai.rai.it/ kann man auch einen Rückruf vormerken. Informationen findet man auch unter www.abbonamenti.rai.it. Auch diesbezüglich wird die Zweisprachigkeit nicht gewährleistet.
Die BürgerInnen zählen anscheindend zur zweiten Klasse, nachdem für die Betriebs-Abbonements sehr wohl Informationen in fünf Sprachen zur Verfügung stehen.
Dazu der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus:
„Es geht nicht an, dass für die sicher notwendige Information auch noch bezahlt werden muss. Rai und Agentur der Einnahmen sollten dringend eine kostenlose Grüne Nummer, in beiden Landessprachen, einrichten um die zahlreich auftauchenden Fragen zu beantworten. Als Verbrauchervereinigung bemühen wir uns, bei der Gestaltung der notwendigen neuen Formulare mit einbezogen zu werden.“
Hervorzuheben sei auch, dass derzeit ein Widerspruch gegen die Anlastung auf der Stromrechnung – etwa weil man kein entsprechendes Gerät besitzt – verfrüht ist: dieser Widerspruch müsse genau in der vom Gesetz vorgeschriebenen Form erfolgen, und man warte im Moment noch darauf, dass die entsprechenden Instrumente zur Verfügung gestellt werden.
Ein „formloses“ Einschreiben an den Stromanbieter, mit welchem man mitteilt, kein Gerät zu besitzen, sei somit wirkungslos.
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