Ins kalte Wasser
Für Südtirols Basisärzte war die Eintragung in die seit Juli notwendige Landesrangordnung offensichtlich ein bürokratischer Albtraum. Nun kämpft sich die Verwaltung durch fehlerhafte Formulare.
Von Anton Rainer
Ganze vier Seiten an ausführlichen Erklärungen benötigt die gestern veröffentlichte Rangordnung der Südtiroler Allgemeinmediziner, bevor sie endlich bei den üblichen Tabellen ankommt. Darin erinnert man an „anfängliche Anwendungsschwierigkeiten“, „anfängliche Auslegungsschwierigkeiten“ – und eine ganze Reihe an „schwer verständlichen“ Formularen.
Deren Folge? Für Südtirols Hausärzte wurde der Umgang mit dem seit Juli gültigen staatlichen Kollektivvertrag zu einem bürokratischen Drahtseilakt.
„Es war eine neue Erfahrung für uns alle“, sagt Laura Schrott, Direktorin der Abteilung Gesundheit. Zur Erinnerung: Weil Ärztegewerkschafter einen Rekurs gegen den Vertrag des Landes gewonnen hatten, war seit vergangenem Sommer der staatliche Kollektivvertrag schlagend geworden. Infolgedessen wurden Zusatzdienste wie die Betreuungskontinuität (etwa nachts und an Wochenenden), Notfallmedizin usw. plötzlich per Rangordnung vergeben.
Eine für September 2015 festgelegte Frist wurde schon bald um einen Monat verlängert, man hoffte, damit den aufgetauchten Schwierigkeiten zu entkommen. Doch vergeblich: Immer wieder sorgten unterschiedliche Auslegungen für Unverständnis bei Landesämtern und Hausärzten.
Dass das Ankreuzen jener Dienste, für die sich Ärzte bewerben sollten, offensichtlich Verwirrung stiftete, zeigt sich zum Beispiel an der medizinischen Grundversorgung. Zahlreiche Hausärzte, die diesen Auftrag bereits unbefristet erfüllen, bewarben sich mit einem Kreuzchen in den Verträgen erneut um den Dienst. Die Lösung des Landes? Das ominöse Kreuzchen einfach „nicht zu berücksichtigen.“
Überhaupt scheinen die eilig zusammengestellten Formulare manchen Ärzten Probleme bereitet zu haben. In einem Teil des Gesuchs sollten die Allgemeinmediziner erklären, welche unbefristeten Dienste sie bereits erfüllen. Nach einer „ersten Überprüfung der Gesuche“ stellte das Land fest, dass genau das „auf dem Formular für die Ärzte schwer verständlich war.“
Das heißt: Zahlreiche Mediziner erklärten, einen Dienst schon zu erfüllen, den es gar nicht gibt.
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