Der WoBi-Luxus
Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, bezeichnet das Wohnbauinstitut als Postenbeschaffungsinstitut – und bringt einen Gesetzentwurf ein.
Das Wobi ist eine Hilfskörperschaft des Landes und leiste sich einen Präsidenten, Vizepräsidenten, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat und dazu Direktor und Direktionsgremium.
„Die SVP wehrt sich seit Jahren gegen eine Reform der Wobi-Spitze und gegen die Zusammenlegung der Funktionen Präsident und Generaldirektor. Jetzt will auch Landeshauptmann Kompatscher im Wobi die Trennung der Funktionen beibehalten.
Pöder hat wiederholt einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht, mit dem ein so genannter geschäftsührender Präsident im Wobi eingeführt werden sollte, das heißt, dass die Funktionen Präsident und Direktor auf eine Person vereint werden sollte“, kritisiert Andreas Pöder.
Einen geschäftsführenden Präsidenten anstelle einer rein repräsentativen und politischer Funktion schlägt Pöder nun im Gesetzentwurf zum Wohnbauinstitut vor.
„Das Wohnbauinstitut ist eine Hilfskörperschaft des Landes und hatte bisher immer einen nach politischen Gesichtspunkten eingesetzten Präsidenten und einen Direktor als Verwaltungschef des Wobi. Künftig sollten diese beiden Funktionen zusammengelegt werden, der Präsident des Wobi sollte gleichzeitig Geschäftsführer sein“, so Pöder.
Im Gesetzentwurf sieht Pöder vor, dass der geschäftsführende Präsident des Wobi Erfahrung in der Führung einer Verwaltungseinheit oder eines Betriebes haben sollte.
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