Zündendes Geschäft
Bombenstimmung hinterm Brenner: Während das Land bei Feuerwerken ohne Genehmigung seit Jahren rot sieht, blüht nur knapp hinter der Grenze der Raketen-Verkauf.
Von Anton Rainer
„Wir haben sauviele Südtiroler hier“, sagt Ernst Eppensteiner, „die kaufen hier das ganze Zeug, das es bei euch drinnen gar nicht gibt.“ An gleich zwei Verkaufsorten bietet der Tiroler Unternehmer Feuerwerkskörper an, in Matrei und Hall. Eine seiner größten Zielgruppen? Südtiroler.
Als die TAGESZEITUNG den Böller-Profi telefonisch erreicht, bereitet er sich gerade auf den diesjährigen Ansturm vor. Er sagt: „Man dürfte dieses Zeug gar nicht über die italienische Grenze bringen – aber viele Südtiroler Kunden interessiert das gar nicht, die machen das trotzdem.“
Während sich „Eppi-Fire“ über einen hübschen Zusatzverdienst freuen darf, sieht man den Feuerwerks-Import in Südtirol äußerst skeptisch. Denn: Nur ein kleiner Teil der an Silvester gezündeten Böller und Raketen wird, wie von Landesrat Arnold Schuler verlangt, den zuständigen Bürgermeistern vorgelegt werden. Der Rest wird von Privatpersonen widerrechtlich importiert – und landet im schlimmsten Fall im „Stadel des Nachbarn“, wie es der Präsident der Freiwilligen Feuerwehren Wolfram Gapp ausdrückt.
Wozu überhaupt der riskante Schmuggel?
Obwohl das Schengen-Abkommen auch den Grenzübertritt im Transport von Feuerwerkskörpern prinzipiell erlaubt, gelten in Italien deutlich strengere Auflagen für deren Zündung. Stichwort „Raketen-Stangerln“: Die beliebten und bei Trockenheit äußerst gefährlichen Mini-Raketen dürfen in Österreich frei verkauft werden. „In Italien kriegt man die nirgends“, weiß der Haller Feuerwerks-Experte.
Ähnlich ist es mit sogenannten Flashmischungen oder Blitzknallsätzen: Die in Österreich auch in den höchsten Feuerwerksklassen Eins und Zwei verbauten Pulver-Sätze sind in den meisten anderen europäischen Ländern nicht frei verkäuflich.
Und dennoch beweist eine Fahrt über den Brenner, wie sehr man auf zahlungskräftige Südtiroler setzt: Hinter Schildern mit einladenden „Top Preisen“ finden sich hunderte Varianten von in Italien verbotenen Knallobjekten – die Vorlegung eines Ausweises wird meist nicht verlangt. Lässt sich dieser Import überhaupt verhindern?
Peter Mock von der Straßenpolizei Sterzing verweist auf die verstärkten Kontrollen durch Finanzpolizei und Grenzschutz: „In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Autos gestoppt und Feuerwerkskörper abgenommen.“ Übrigens: In Südtirol besteht laut Anhang C Punkt 2 Buchstabe c des Landesgesetzes 20 vom 5. Dezember 2012 grundsätzlich das Verbot des Abbrennens von Feuerwerken sowie des Abschießens von Raketen. Verwaltungsstrafen im Ausmaß von 300 bis 3.000 Euro sind vorgesehen.
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