Mitschuld des Opfers
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Lenker des Betonmischers, mit dem am 21. September in Bozen der 22-jährige Mirsian Nerjioni zusammenprallte und verstarb.
(tom) Die Videoaufnahmen mehrerer Überwachungskameras an der Bozner Reschenbrücke sind eines der Beweismittel in diesem Strafverfahren, aber längst nicht das einzige.
Der Betonmischer der Firma Transbeton kam rund einen Meter auf Gegenfahrbahn zu Stehen, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass der Mittelstrich vor dem Aufprall überquert wurde.
Der Unfall ereignete sich am 21. September auf der Bozner Reschenbrücke, der 22-jährige Bozner Mirsian Nerjioni stieß dabei mit seinem schweren Motorrad gegen die Fahrkabine des Betonmischers.
Er starb an der Unfallstelle, seine 22-jährige Beifahrerin wurde mit schweren Verletzungen ins Bozner Krankenhaus gebracht.
Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen über den Unfallhergang abgeschlossen und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.
Gegen den Lenker des Betonmischers wird Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, allerdings mit der Einschränkung, dass Mirsian Nerjioni selbst eine Mitschuld trägt.
Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit einer anderen Person lautet die dazugehörige Formel. In diesem Fall ist es der Getötete selbst.
Laut Erhebungen der Bozner Stadtpolizei war Mirsian Nerjioni mit einer Geschwindigkeit von rund hundert Stundenkilometern unterwegs als er gegen den Betonmischer krachte.
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