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„Licht & Schatten“

andreaus handyDie Immobiliensteuer TASI, die Einhebung der Rai-Gebühren über die Stromrechnung und andere Neuerungen: Wie die Verbraucherschützer der Stabilitätsgesetz beurteilen.

Das Stabilitätsgesetz hat am Dienstag mit der Verabschiedung im Senat die letzte Hürde in Rom genommen.

Es sieht zahlreiche Neuerungen vor, so wird zum Beispiel für 19 Millionen Italiener die Immobiliensteuer TASI auf die Erstwohnung abgeschafft.

Auf Initiative der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und weiterer und dank des Einsatzes von Senator Hans Berger in Rom wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2016 auch festgelegt, dass die Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate, die von der Provinz Bozen ausbezahlt werden bzw. wurden, endgültig von der Einkommensteuer befreit sind.

Dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch rückwirkend. „Demnach löst sich das Problem zu Gunsten der Stipendienempfänger auch für jene Personen, die in der Vergangenheit entweder um Rückerstattung der abgezogenen Vorsteuer angesucht haben und noch darauf warten bzw. die bereits einen Steuerfeststellungsbescheid erhalten haben und das Verfahren noch anhängig ist“, so die VZS.

Keine gute Nachricht sei dagegen die zukünftige Bezahlung (ab Juli 2016) der Rai-Fernsehgebühr über die Stromrechnungen. „Damit wird diese in intransparenter und unsachgemäßer Weise in der Stromrechnung, die an und für sich schon unleserlich ist, versteckt“, ärgern sich die Konsumentschützer.

Bislang kostete die Rai-Gebühr 113,50 Euro nunmehr wurde sie auf 100 Euro jährlich reduziert. Mit den Zusatzeinnahmen soll die Befreiung von der Rai-Gebühr für die über 75-Jährigen ausgeweitet werden.

Die Stromrechnung werde somit für die meisten Familien ziemlich höher ausfallen zumal auch noch mit 1. Jänner 2016 ein neues Stromtarifsystem, veranlasst durch die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas in Kraft tritt.

Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus sieht „eine Überfrachtung der Stromrechnung. Es werden damit zusätzliche blinde Passagiere mitbezahlt.“

Auch 2016 können die Steuerzahler bei Sanierungen und Energiesparmaßnahmen noch die erhöhten Prozentsätze von 50 bzw. 65% in Anspruch nehmen. Die Reduzierung auf 36% ist somit auf 2017 hinausgezögert. Auch der sogenannte Möbelbonus im Ausmaß von 50% auf 10.000 Euro bei Wohnbausanierungen wurde bestätigt. Paare unter 35 Jahren können den Möbelbonus im erhöhten Ausmaß von bis zu 16.000 Euro bei Ankauf der Erstwohnung in Anspruch nehmen.

Für Volljährige gibt es ein Zuckerl: wer 18 wird erhält eine „Card“ von 500 Euro für kulturelle Aktivitäten wie Kino-, Theater und Museumsbesuche, Bücher und Konzerteintritte.

Ab 1.1.2016 können Bargeldzahlungen im Ausmaß von 3.000 Euro gemacht werden.

Der sogenannte „Money Transfer“, also die Überweisungen ins und aus dem Ausland sowie die Zahlungen der öffentlichen Hand sind davon ausgenommen. Dort bleibt das Bargeld-Limit von 1.000 Euro erhalten.

Händler und Freiberufler sind gegen Strafe verpflichtet Kredit- und Debitkarten als Zahlungsmittel anzunehmen. Ab 1.7.2016 müssen auch Parkuhren bargeldlos funktionieren.

Der größte Posten im Stabilitätsgesetz betrifft – laut VZS – die Rücknahme vorgesehener Erhöhungen von Mehrwert- und Energiesteuer. Nicht alle vorgesehenen Erhöhungen wurden zurückgenommen. Für 2017 und 2018 müssen noch 15 bzw. 20 Milliarden Euro aufgetrieben werden um diesbezügliche Erhöhungen abzuwenden.

Mit Radargeräten soll in Zukunft nicht nur die Geschwindigkeit gemessen sondern auch die erfolgte Revision des Fahrzeugs und dessen Versicherung überprüft werden.

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