„Gutes Ergebnis“
Die SVP-Abgeordneten loben ihr Finanzabkommen mit Rom: „Während andere Regionen wieder zur Kasse gebeten werden, bleiben wir verschont.“
Die Abgeordnetenkammer hat Samstagnacht den Gesetzentwurf zum Stabilitätsgesetz 2016 genehmigt.
„Nach langwierigen Kommissionsarbeiten und Verhandlungen mit der Regierung haben wir ein gutes Ergebnis für Südtirol eingefahren“, so SVP-Fraktionssprecher Daniel Alfreider im Namen seiner Kollegen Manfred Schullian, Renate Gebhard und Albrecht Plangger.
„Während andere Regionen und Institutionen wieder stark zur Kasse gebeten werden, können wir dank unseres Finanzabkommens an unserem Haushalt festhalten“, betont Alfreider.
Eine politisch eher brisante Angelegenheit war die gesamtstaatliche Anhebung der Bargeldgrenze auf 3.000€. „Für Südtirol ist diese Anpassung an die Bestimmungen anderer europäischer Länder eine bedeutende Regelung, denn sie schafft – speziell in Grenzgebieten – eine Ungleichbehandlung ab, da im benachbarten Ausland wie Österreich und Schweiz andere Bestimmungen gelten“, erklärt Daniel Alfreider.
Zudem wurde das Ziel erreicht, auch für Saisonverträge eine IRAP-Steuererleichterung einzuführen. „Diese war bis dato nur für unbefristete Arbeitsverträge vorgesehen. Speziell in Südtirol, doch auch in den vielen Küstenregionen Italiens ist diese Steuererleichterung für den Tourismus, die Landwirtschaft, sowie Handel und Handwerk eine wichtige Maßnahme und vor allem ein Paradigmenwechsel“, so SVP-Fraktionssprecher Daniel Alfreider. Die Maßnahme gilt ab dem zweiten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber und für eine Gesamtdauer von vier Monaten im Jahr.
Weiteres ist die steuerliche Absetzbarkeit von 65 Prozent bei energetischen Sanierungen und 50 Prozent beim Kauf von Klimahäusern A und B für das Jahr 2016 bestätigt worden.
Familienpolitisch ist die Ausdehnung des Baby-Vouchers auf Selbständige und Unternehmerinnen hervorzuheben. Ein entsprechender Antrag der SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard ist in das Stabilitätsgesetz eingeflossen.
„Diese Maßnahme trägt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, ermöglicht mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert frischgebackenen Müttern den Wiedereinstieg ins Berufsleben“, so Gebhard. Die genauen Kriterien der „Vouchers für Babysitting“ werden vom zuständigen Ministerium innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen.
Der Gesetzestext wird nun an den Senat weitergeleitet, der diesen definitiv genehmigen muss, damit das Stabilitätsgesetz ab 1. Jänner 2016 in Kraft treten kann.
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