Die Rechte der Fluggäste
Die Europäischen Verbraucherzentren haben seit Anfang 2015 über 4000 Beschwerden von Konsumenten aus ganz Europa entgegengenommen, welche Schwierigkeiten hatten, die Ausgleichszahlung im Fall von Flugverspätungen oder -annullierungen zu erhalten.
Die Zahl der Flugpassagiere nimmt stetig zu. Daher zählen die Fluggastrechte zu den wichtigsten Verbraucherrechten in der EU. Dennoch erhielten die Europäischen Verbraucherzentren seit Anfang 2015 über 4000 Beschwerden von Konsumenten aus ganz Europa, welche Schwierigkeiten hatten, die Ausgleichszahlung im Fall von Flugverspätungen oder -annullierungen zu erhalten.
Ein neuer Bericht des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) untersucht, von welchen Problemen Flugpassagiere hauptsächlich betroffen sind und worin diese begründet sind; das Netzwerk unterstützt die Verbraucher kostenlos bei Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Käufen und zwar sowohl bei Reisen als auch bei Online-Käufen.
Der ECC-Net Fluggastrechtebericht „Erhalten die Verbraucher die ihnen zustehende Ausgleichszahlung? Und zu welchen Kosten?“ basiert auf den von den 30 Zentren in den Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island erhaltenen Beschwerden.
Die Schwierigkeiten, mit denen die Verbraucher konfrontiert sind, wenn sie ihre Rechte auf Ausgleichsleistungen geltend machen wollen, gehen mit der Ausbreitung von privaten Beschwerdemanagement-Unternehmen einher. Diese unterstützen Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Forderungen und verlangen im Gegenzug einen Teil der möglicherweise erhaltenen Ausgleichszahlung.
Nachdem die Fluggastrechteverordnung (EU) 261/2004 explizite Rechtsmittel für spezifische Fälle in Zusammenhang mit Verspätungen oder Annullierungen enthält, sollte das Verfahren für Konsumenten einfach und kostenlos sein.
Fluglinien müssten die Unterstützung der Passagiere verbessern, indem sie diese zunächst richtig über ihre Rechte informieren und diese dann auch respektieren. Weiters sollte die Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsstellen, dem ECC-Net sowie den Verbraucherorganisationen verbessert werden.
„Damit würde sichergestellt, dass die Passagiere die Unterstützung und Ausgleichszahlung erhalten, unabhängig davon, mit welcher Fluglinie sie fliegen oder von welchem Flughafen sie starten, so das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen.
Die Fluggastrechteverordnung (EU) 261/2004 sieht Standardinstrumente vor, die jedem Verbraucher zur Verfügung stehen. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Rechte:
Wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert und einen Ersatzflug angeboten hat, müssen die Passagiere zunächst darüber vorab informiert werden. Je nachdem wie rechtzeitig die Mitteilung erfolgt ist, und wie sehr die neue Abflugzeit (und Ankunftzeit) von der ursprünglichen abweicht, kann dem Passagier eine Ausgleichszahlung zustehen.
In den meisten Fällen erfährt man von der Annullierung oder Verspätung erst am Flughafen. In diesem Fall besteht das Recht auf eine Ausgleichszahlung bei einer Flugstreichung sowie für den Fall, dass die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt.
Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Länge der Flugstrecke ab.
Kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht, wenn der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt (z.B. bei einem Streik der Fluglotsen, bei starkem Schneefall, Vulkanasche usw.). In jedem Fall haben die Passagiere Anrecht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke, eine Hotelunterbringung, falls notwendig, sowie auf zwei Telefongespräche zur Benachrichtigung der Angehörigen.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und unterstützt Sie kostenlos bei Ihrer Beschwerde, indem es Ihnen Ratschläge erteilt und auch die Fluggesellschaft über das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren kontaktiert ([email protected]).
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