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Cooler Moccia

moggia taschlerDas CONI-Gericht entscheidet im Mai über die Anträge auf eine zweijährige Sperre für Gottlieb Taschler und dessen Sohn Daniel Taschler. Ihr Verteidiger zeigt sich zuversichtlich.

(tom) Ein Verstoß gegen Artikel 2.8 der Anti-Doping-Bestimmungen wegen „Verabreichung oder versuchte Verabreichung von verbotenen Substanzen an Athleten“.

So lautet der Vorwurf der Anti-Doping-Staatsanwaltschaft des CONI gegen den Antholzer Biathlon-Papst Gottlieb Taschler.

Der dazugehörige Antrag: Zweijährige Sperre von jeglicher Funktionärstätigkeit. Taschler ist weiterhin IBU-Vizepräsident, auch wenn er das Amt ruhend gestellt hat.

Verstoß gegen Artikel 2.2 wegen „Einnahme oder versuchter Einnahme von verbotenen Substanzen“ wird hingegen dem Athleten Daniel Taschler vorgeworfen.

Strafantrag: Eine Wettkampfsperre von zwei Jahren.

Flavio Moccia, der Verteidiger der beiden Taschlers, reagiert dennoch ziemlich gelassen auf die am Donnerstag zugestellte Vorhaltung der Anti-Doping-Staatsanwaltschaft: „Das wird beinahe ein Spaziergang“, sagt der Bozner Anwalt.

So einfach dürfte das dennoch nicht werden. Die Vorwürfe basieren auf Abhörprotokolle und Observierungen der Staatsanwaltschaft Padua zur Groß-Ermittlung „Mito“ gegen den gesperrten Sportarzt Michele Ferrari.

Zwischen Juli 2010 und Jänner 2011 gab es demnach mehrere Kontakte zwischen Ferrari und den beiden Taschlers. In den Gesprächen zwischen Ferrari und Taschler jr. ist von Doping-Präparaten die Rede. Gottlieb Taschler hat sich damit verteidigt, er habe sich wegen eines Schilddrüsenproblems seines Sohnes an den Ferrareser Arzt gewandt.

„Die Kontakte erfolgten mit einer Ausnahme erst nachdem bekannt wurde, dass gegen Ferrari ermittelt wird“, nennt Flavio Moccia sein mutmaßlich stärkstes Argument für die Verhandlung vor dem CONI-Sportgericht, die im April stattfinden soll. Tatsächlich wurde die Ermittlung Mitte Jänner 2011 nach einer Hausdurchsuchung bei Ferrari öffentlich. So berichtete Geh-Olympiasieger Alex Schwazer am Mittwoch als Zeuge am Bozner Landesgericht im Prozess gegen seine früheren Sportärzte, er habe von da an seinen Kontakt mit Ferrari abgebrochen.

Allerdings: Ferrari war bereits 2002 vom italienischen Verband lebenslänglich gesperrt worden.

Für Moccia gibt es keinen Doping-Beweis gegen Daniel Taschler, alles basiere auf Indizien. „Das Verfahren vor dem Sportgericht ist anders gelagert als das am Landesgericht Bozen“, meint der Anwalt – mit entsprechend besseren Erfolgsaussichten.

Die beiden Taschlers und Michele Ferrari müssen sich ab April am Landesgericht vor Richter Carlo Busato dem Prozess wegen Dopings verantworten.

 

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