Neue Reben
Das Dekret über das nationale System für die Genehmigung von Rebpflanzungen ist nun im Ministerrat endgültig beschlossen worden.
Das Dekret über das nationale System für die Genehmigung von Rebpflanzungen ist nun im Ministerrat endgültig beschlossen worden. Demnach bleibt die von Agrarlandesrat Arnold Schuler vorgeschlagene Lösung aufrecht, dass in jedem Fall mindestens 1 Prozent der regionalen Weinbaufläche garantiert wird.
„Wir können nun“, erklärt Landesrat Arnold Schuler, „jedes Jahr für das Folgejahr Rebneupflanzungen bis zum Ausmaß von 1 Prozent der Südtiroler Weinbaufläche ohne Kürzungen vergeben und genehmigen“.
Die Verwaltung wird national erfolgen. Den Regionen und den autonomen Provinzen Bozen und Trient wird die Zuweisung der Genehmigung von Neupflanzungen bis zu 1 Prozent ihrer regionalen Weinbaufläche im vollen Ausmaß garantiert.
Ein Prozent auf Südtirol bezogen sind 50 Hektar.
In Südtirol erfolgten in der Vergangenheit Neupflanzungen von Weinreben im Ausmaß von 20 bis 30 Hektar im Jahr. Die Genehmigungen von Neupflanzungen wurden normalerweise durch Zuweisung aus der Landesreserve vorgenommen oder durch die Inanspruchnahme von Pflanzrechten, die aufgrund von regulären Rodungen entstanden sind.
Mit Ende dieses Jahres läuft das System mit den Pflanzrechten aus; bestehende Pflanzrechte müssen ab dem kommenden 1. Jänner in Pflanzgenehmigungen umgewandelt werden. Damit endet auch die Möglichkeit, ein Pflanzrecht aus anderen Regionen, etwa aus Sizilien, anzukaufen und im eigenen Betrieb zu verwenden oder aber zu verkaufen.
Der Handel mit Pflanzrechten wird damit unterbunden.
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