Neuer Datenschutz
Eine neue EU-Datenschutzverordnung bietet den VerbraucherInnen mehr Schutz. Es wird das Recht auf Vergessenwerden eingeführt.
Die europäische Datenschutz-Reform ist unter Dach und Fach. Zwar muss noch der Rat der Europäischen Union und das Europaparlament darüber befinden. Dieses soll 2016 den endgültigen Beschluss fassen, damit die europäische Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 in Kraft treten kann.
Die Einwilligung der Verbraucher in die Nutzung der Daten muss künftig durch eine eindeutige Handlung erfolgen. Außerdem dürfen Unternehmen die Daten, die sie von den Verbrauchern für einen bestimmten Zweck bekommen haben, nicht ungefragt für andere Zwecke verwenden. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, müssen sich auf höhere Strafen gefasst machen.
Mit der Verordnung wird das Recht auf Vergessenwerden und das Recht auf Datenportabilität eingeführt. Sie soll auch für Unternehmen gelten, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich mit ihren Angeboten aber an EU-Bürger wenden. Betroffen davon sind unter anderem US-amerikanische Unternehmen wie Facebook und Google.
„Die Verordnung regelt, welche persönlichen Informationen Unternehmen und Behörden sammeln und (Stichwort „Zweckbindung“) kombinieren dürfen. Die individuelle Einwilligung der Bürger für jede Datennutzung ist verankert worden. Dies stellt einen Meilenstein dar. Zu hoffen bleibt, dass die Regelungen konkret durchsetzbar sein werden“, meint dazu der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Walther Andreaus.
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