„Teuflische Watschen“
Die Renten-Neuregelung birgt für die neuen Abgeordneten eine böse Überraschung: Sie erhalten aufgrund ihres Mandats im Landtag eine niedrigere Pension, als wenn sie in ihrem alten Job geblieben wären.
von Matthias Kofler
Helmuth Renzler spricht von einer „teiflischen Watschen“ und von einem „sauren Apfel“, in den er und viele seiner Kollegen im Landtag nun zu beißen hätten.
„Wir müssen eine technische Lösung finden, mit der die Abgeordneten am Ende nicht draufzahlen müssen“, fordert der SVP-Abgeordnete und Rentenexperte. „Die Rente soll zumindest nicht geringer ausfallen, als wenn wir nicht in die Politik eingestiegen wären.“
Das neue Gesetz sieht ein brisantes Detail vor: Angestellten, die für ihr Mandat freigestellt wurden, wird von den Beiträgen der für den alten Job geltende Arbeitgeberanteil von 23,4 Prozent abgezogen.
Das bedeutet: Der Regionalrat zahlt einem Angestellten pro Jahr nicht 25.000 Euro in den offenen Fonds ein, sondern nur 10.000. Diese Gelder müssen weiters mit 43 Prozent besteuert werden. Es bleiben also nur rund 5.000 Euro im Jahr übrig.
Ein Abgeordneter erhält beim Renteneintritt zwar zwei verschiedene Renten: die „normale“ Rente seines eigentlichen Jobs und die Zusatzrente. „Beide zusammen ergeben aber eine geringere Summe, als wenn mein Arbeitgeber und ich fünf Jahre lang weiter ins bisherige System eingezahlt hätten“, rechnet Helmuth Renzler.
LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Welche Notlösung die Abgeordneten nun anstreben.
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