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Die Fallen im Netz

Immer mehr Verbrauchen kaufen die Weihnachtsgeschenke online. Was man/frau beim Einkaufen im Netz beachten sollte. 

Immer mehr Verbraucher entscheiden sich, die Weihnachtsgeschenke online zu besorgen. Auch dort gilt es, Regeln zu beachten, um nicht am Heiligabend ohne Geschenk dazustehen.

Daher gilt: Das Geschenk rechtzeitig bestellen und mögliche Lieferverzögerungen einkalkulieren. Nicht per Vorauskasse (z.B. Überweisung, Kreditkarte) bezahlen, da damit ein erhebliches Risiko verbunden ist.

Bei Weihnachtseinkäufen gilt die normale Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung. Wurde das Geschenk bereits Anfang Dezember geliefert, so ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten bereits abgelaufen. Für die Ausübung des Rücktrittsrechts reicht eine einfache Mitteilung in beliebiger Form (z.B. E-Mail, Fax). Nach der Erklärung des Widerrufs muss die Ware spätestens nach 14 Tagen zurückgeschickt werden; der Verkäufer hingegen muss das Geld samt der Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen erstatten.

Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht immer.

So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll. Dazu gehören Konzertkarten, Pauschalreisen, Flüge. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn eine versiegelte Ware (z.B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde.

Einige Tipps zum sicheren Internetkauf: Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten –möglicherweise wird keine oder eine gefälschte Ware geliefert.

Die Internetseite müsste zumindest die Kontaktdaten des Unternehmens, Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Ware, zum Preis, Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung, Informationen zum Rücktrittsrecht sowie zur den gesetzlichen und vertraglichen Garantie enthalten.

Geben Sie vor dem Kauf den Namen des Unternehmens in Internet-Suchmaschinen ein. Oft lassen sich dort Einträge von anderen Internetnutzern finden, die ihre positiven und negativen Erfahrungen mit dem Verkäufer schildern.

Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so sollte die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ angenommen oder die Annahme gänzlich verweigert werden.

Überprüfen Sie sofort nach der Lieferung, ob die Ware funktioniert, vollständig ist und der Produktbeschreibung entspricht, ansonsten reklamieren Sie unverzüglich schriftlich.

 

 

 

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