Caritas verliert Rekurs
Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs der Caritas gegen die Ausschreibung der Stadtwerke Brixen AG abgelehnt. Die Mebo Coop behält somit die Altkleidersammlung in Brixen.
von Erna Egger
Bei der Caritas dürfte es nun enttäuschte Gesichter geben: Der Rekurs wurde vom Verwaltungsgericht abgeschmettert.
Die Vorgeschichte: Seit dem Jahr 1999 war die Caritas im Gemeindegebiet Brixen für die ganzjährige Gebrauchtkleidersammlung zuständig. Die entsprechenden Vereinbarungen mit der Stadtwerke AG liefen mit 31. März 2014 aus.
Am 31. Dezember 2013 kündigte die Stadtwerke AG die genannte Vereinbarung und schrieb die Altkleidersammlung öffentlich aus.
Anfang November unterbreitete die Caritas der Stadtwerke Brixen AG einen Vorschlag für ein Project Financing. Laut Aussage der Caritas sollte der Vorschlag Pilotcharakter haben und als beiderseitig vorteilhafte Alternative zur Ausschreibung dienen. Dieses Projekt der Caritas wurde am 11. Februar 2015 von einer Kommission geprüft und aus verschiedenen Gründen abgelehnt.
Am 2. April 2015 hat die Stadtwerke Brixen AG den Dienst der Altkleidersammlung öffentlich ausgeschrieben. Die Caritas bewarb sich nicht um die Vergabe dieser Dienstleistung. Der Zuschlag wurde schließlich der alleinigen Bieterin, der sozialen Genossenschaft Mebo Coop erteilt, die seit Mitte Juli nun den Altkleiderdienst durchführt.
Die Caritas hat Rekurs beim Verwaltungsgericht hinterlegt und die Ausschreibung angefochten. Nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes: Die Anfechtung der Ausschreibung ist „als solche und ganze“ unzulässig.
Der Rekurs wurde abgewiesen. Die Caritas wurde zum Kostenersatz von 3.000 Euro verpflichtet.
DIE REAKTION DER CARITAS LESEN SIE IN DER HEUTIGEN PRINT-AUSGABE.
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