Geförderte Medien
Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Medienförderung genehmigt. Eine Besonderheit ist die Regulierung der anonymen Online-Kommentare.
Rückblick: Am 22. September hatte der Südtiroler Landtag das neue Mediengesetz verabschiedet. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es, so Landeshauptmann Arno Kompatscher, „den Medienpluralismus sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Südtirol zu stärken und ein unabhängiges, vielfältiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot zu gewährleisten“.
Am Dienstag – fast genau zwei Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag – hat die Landesregierung die dazugehörigen Richtlinien verabschiedet, nach denen das Land lokale Medienunternehmen fördern will.
Welche Medien werden gefördert?
In den Genuss der Landesförderung in Form von Verlustbeiträgen können demnach lokale Radio- und Fernsehsender aber auch lokale Newsportale kommen, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse herstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte sowie im Interesse der öffentlichen Gesundheit ausstrahlen.
Da es einer angemessenen technischen Ausstattung bedarf, um diese Dienstleistungen zu erbringen, erhalten die begünstigten Unternehmen einen fixen Kostenbeitrag für Betrieb und Instandhaltung. Dazu werden 20 Prozent der im Bezugsjahr zur Verfügung stehenden Geldmittel auf alle begünstigten Unternehmen aufgeteilt.
Wegen des jeweils unterschiedlichen technischen Aufwands allerdings werden die Mediengattungen gewichtet: ein Fernsehsender erhält das Vierfache des Festbetrags eines Online-Portals, ein Radiosender das Zweifache dieses Betrags.?? Der restliche Anteil von 80 Prozent der im Bezugsjahr zur Verfügung stehenden Geldmittel wird nach einem Punktesystem aufgeteilt. Dabei dienen die vom Landesstatistikinstitut ASTAT ermittelten Reichweiten oder für die Portale die Datenverkehrsanalysen des Landesbeirats für das Kommunikationswesen, die Lohnkosten für unbefristet beschäftigte Mitarbeitende und Journalisten sowie die Kosten für den Bezug von Nachrichtenagenturen als Kriterien für die Beitragsbemessung. Diese nimmt der Landesbeirat für das Kommunikationswesen vor. Ausgezahlt werden die Beiträge – nach der Zustimmung der Landesregierung – dann von der Landesabteilung Wirtschaft.
Neu in der Medienförderung ist die Berücksichtigung der Newsportale. Um die „Diskussionskultur im Netz zu verbessern“, hat die Landesregierung die Nachverfolgbarkeit der Nutzer von Online-Foren zur Voraussetzung für eine Förderung gemacht. So müssen sich Nutzer mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Benutzernamen, Passwort und gültiger E-Mail-Adresse registrieren. Die Freischaltung erfolgt nach Annahme der Netiquette und Zusendung einer Freischalte-URL an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
Für diese Medienförderung stellt die Landesregierung heuer eine Million Euro zur Verfügung, im kommenden Jahr werden es 1,8 Millionen Euro sein. „Somit sind nun die Voraussetzungen geschaffen, dass um Förderung für das zu Ende gehende Jahr sowie auch schon für das kommende Jahr angesucht werden kann“, so Kompatscher.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.