Landen verboten
Touristische Hubschrauber-Rundflüge sind in Südtirol mit strengen Auflagen verknüpft. Im Sarntal werden diese regelmäßig verletzt. Die Wahrheit über verbotene Flüge.
Von Anton Rainer
Über den Wolken mag die Freiheit grenzenlos sein, über den Bergen ist sie es nicht: Seit sich die Landesregierung im Jahr 1997 zum ersten Mal mit den beliebten Hubschrauber- Panoramaflügen in Südtirol beschäftigte, ringt die Tourismus-Branche mit den strengen Auflagen der Ämter – und setzt sich regelmäßig über sie hinweg.
So geschehen etwa vor kurzem im Sarntal:
Anfangs hatte sich die geschlossene Gesellschaft noch im Touristen-Bus auf das 1.622 Meter gelegene Wohnrestaurant Auener Hof „gequält“, wenig später ging es noch einmal deutlich komfortabler zu.
„In nur einer halben Stunde landete fünfmal ein Hubschrauber, um Gäste abzuholen und auf Rundflüge mitzunehmen“, erinnert sich ein Augenzeuge, „der Lärm störte die Tiere und ärgerte die Wanderer“. Und war vor allem alles andere als legal.
Denn obwohl der touristische Flugverkehr in Südtirol nicht vollständig verboten ist, gelten strenge Einschränkungen, die Kaffeefahrten auf über 1.600 Metern explizit ausschließen. Mindestens 500 Meter Abstand zum Boden müsste ein Hubschrauber auf dieser Höhe in jedem Fall einhalten – eine Landung ist ausgeschlossen, wie man in der Landesabteilung für Mobilität bestätigt.
„Zonen über 1.600 Metern müssen mit einem Abstand von 500 Metern überflogen werden“, erklärt eine Mitarbeiterin auf Anfrage, „Starts und Landungen wären verboten, da gibt es auch bei 20 Metern prinzipiell keine Kulanz. Wenn jemand hinfliegt und dort landet, ist das eindeutig, da gibt es keine Diskussion. Das lässt sich schließlich nachprüfen.“
Für die Ausstellung von Strafen wäre die Abteilung Forstwirtschaft, beziehungsweise die Forststation Sarntal zuständig, dort will man von Hubschrauberlandungen jedoch nichts mitbekommen haben. „Das letzte Mal hatten wir vor drei Jahren mit Flügen zum Auener Hof zu tun“, erklärt der Vize-Stationsleiter auf Anfrage.
Der TAGESZEITUNG vorliegende Aufnahmen beweisen das Gegenteil – und auch Besitzer Heinrich Schneider erklärt im Gespräch: „Ja, wir hatten an diesem Sonntag eine Veranstaltung. Unsere Gäste haben hier gegessen, sich dann aber selbst einen Helikopter für Rundflüge organisiert.“
Die Botschaft: Wir haben mit diesen Flügen nichts zu tun.
In der Tat wird die Geldstrafe von 1.000 bis 6.000 Euro pro Übertretung in der Regel von den Fluggesellschaften entrichtet – Angebote im Internet beweisen jedoch: Combo-Pakete mit Rundflug und „Degustationsmenü im Gourmetrestaurant Auener Hof“ können online ohne große Schwierigkeiten gebucht werden. Die Betreiber nehmen die Gesetzesübertretung auf ihrem Grund zumindest in Kauf.
Dass die Fluggesellschaften das Risiko durchaus mit Kalkül eingehen, beweist ein Blick in die Statistik. Nur 10 Meldungen gingen beim Amt für Mobilität in den letzten 12 Monaten ein, keine einzige ausgestellte Strafe betraf die Flüge zu den Sarntaler Luxus-Chalets. Das könnte sich ändern: „Wir schauen uns die Sache an“, erklärt Paul Profanter, Direktor der Abteilung Forstwirtschaft, „Ausnahmen machen wir eigentlich nie.“ Früher, so Profanter, habe man noch von Strafen abgesehen, „wenn der Hubschrauber nicht gerade den Hut vom Kopf fegte“, diese Zeiten hätten sich aber geändert.
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