„Hinterbänkler“ machen Druck
Die SVP-Abgeordneten Albert Wurzer, Oswald Schiefer und Sepp Noggler drängen auf eine Vereinfachung der Verwaltungsabläufe – und kommen damit der Landesregierung zuvor.
Von Matthias Kofler
Dass drei SVP-Abgeordnete einen Gesetzentwurf vorlegen, an dem gleichzeitig schon die Landesregierung arbeitet, kommt im Landtag nicht jeden Tag vor. Das sei „schon etwas außergewöhnlich“, findet auch Magdalena Amhof. „In der Regel machen das ja eher die Abgeordneten der Opposition.“
Worum geht es?
Albert Wurzer, Oswald Schiefer und Sepp Noggler haben dem Landtag einen Entwurf zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen die geltenden Bestimmungen aus dem Jahr 1993 angepasst und aktualisiert werden.
Der Entwurf wurde am Donnerstag in der Ersten Gesetzgebungskommission behandelt – und von den Volksvertretern weitestgehend für gut befunden.
Auch Abgeordnete der Opposition lobten die Vorschläge der drei SVP-Vertreter, weshalb die meisten Artikel einstimmig verabschiedet wurden. Auch das ist eine Seltenheit im Landtag.
Dabei birgt die Vorgehensweise von Noggler, Wurzer und Schiefer durchaus Brisanz. Denn auch Personallandesrätin Waltraud Deeg hat ein Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe erarbeitet. „Nur: Einen fertigen Text haben wir bislang nicht ausgehändigt bekommen“, erklärt Albert Wurzer.
Wollen die SVP-Abgeordneten mit dem Entwurf Druck auf die Landesrätin ausüben? Wurzer verneint: „Als Abgeordnete ist es nicht unsere Aufgabe, einfach nur im Landtag zu sitzen und das Händchen aufzuhalten.“ Vielmehr gehe es darum, legislativ im Sinne der Bürger zu arbeiten. „Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich der Entwurf der Landesregierung mit unserem in vielen Punkten überschneiden wird“, so Wurzer.
Auf Nachfrage erklärt Landesrätin Waltraud Deeg: Ihr Entwurf, der eine weitreichende Überarbeitung des geltenden Transparenzgesetzes beinhaltet, hätte bereits am Dienstag in der Sitzung der Landesregierung behandelt werden sollen – aus Dringlichkeitsgründen musste der Termin aber verschoben werden.
Zwar sei „die Optik seltsam“, wenn die Abgeordneten nun einen eigenen Entwurf einreichten, „aber für mich ist das nicht schlimm“. Deeg zeigt sich zuversichtlich, dass man sich am Ende auf eine „gute Lösung“ einigen werde. Schließlich sei die Zielsetzung der beiden Entwürfe dieselbe.
Welche Anpassungen bringt das neue Gesetz nun konkret mit sich?
Zum einen wird die Frist für die Einlegung der Aufsichtsbeschwerde gegen Verwaltungsakte bei der Landesregierung aus Rechts- und Sachgründen von derzeit 30 Tage auf 60 Tage ausgeweitet. Das Credo von Noggler, Wurzer und Co.: Die Erfahrung zeige, dass Bürger, die naturgemäß nicht mit jedem Detail aller Verwaltungsverfahren vertraut sein können, oftmals mehr als ein paar Tage benötigten, um sich bei kompetenter Stelle Hilfe zu besorgen. Erst anschließend können sie sich gegen eventuell mangelhafte Akte zur Wehr setzen.
Weiters müssen bei Verwaltungsverfahren die Gründe mitgeteilt werden, die die Annahme des Gesuches verhindern – und zwar noch bevor die negative Maßnahme formell getroffen wird. Diese Bestimmung hat das Ziel, dass die Gesuchsteller etwaige zusätzliche Dokumente, Einwände oder rechtliche Überlegungen vor Ablehnung des Antrages beilegen können, damit die Hinderungsgründe ausgeräumt werden können.?
„Die neuen Bestimmungen bringen für die Verwaltung zwar Mehrarbeit mit sich“, bekennt Albert Wurzer, „aber wir sind überzeugt, dass sie zur Harmonisierung zwischen dem Bürger und der Verwaltung beitragen werden.“
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