„Vermiedenes Gefängnis“
Das Oberlandesgericht Bozen reduziert die Haftstrafe gegen den Meraner Thomas Geisler im Berufungsverfahren von neun auf sechs Jahre. Der Tatbestand bleibt: Zweifacher Mordversuch.
Von Thomas Vikoler
Die Therapie für Thomas Geisler, 28, scheint zu wirken. Der Mann aus Meran verbringt seine Tage seit April dieses Jahres in der Therapiegemeinschaft St. Isidor auf Kohlern bei Bozen. Betreuer und Sanitätsbetrieb bescheinigen ihm eifrige Mitarbeit und korrektes Verhalten.
Marco Mayr und Marc Antonio De Giuseppe, die beiden Anwälte Geislers, legten bei der gestrigen Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht entsprechende Schreiben vor. Das wirkte offenbar.
Das Oberlandesgericht unter Vorsitz von Ulrike Segna (Beisitzer: Manfred Klammer und Isabella Martin) reduzierte die erstinstanzliche Haftstrafe gegen Geisler um drei Jahre auf sechs Jahre Haft, indem sie ihm allgemein mildernde Umstände zusprach.
Vorverhandlungsrichter Walter Pelino hatte sie im Jänner in seinem Urteil verwehrt, allerdings den staatsanwaltschaftlichen Vorwurf der Planung zurückgewiesen. Er verurteilte Geisler wegen zweifachen Mordversuchs zu neun Jahren Gefängnis.
Es geschah am 13. Oktober 2013 in Meran: Geisler überfuhr zunächst den 31-jährigen Partner seiner Ex-Freundin (ein Koch aus der Bundesrepublik Deutschland) mit seinem Fiat Brava, das Opfer wurde mittelschwer verletzt. Bald darauf folgte eine weitere Auto-Attacke, diesmal gegen beide.
Auch bei der gestrigen Berufungsverhandlung wiesen die Verteidiger Geisler darauf hin, dass ihr Mandant am selben Abend zuvor mit der Ex-Freundin im Kino war. Die Frau habe ihn per SMS dorthin bestellt, man habe sich umarmt.
Generalstaatsanwalt Bruno Fedeli, der die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die neun Jahre Haft aus der ersten Instanz voll teilt, beantragte gestern sogar zehn Jahre und vier Monate Haft für Geisler. Wegen Planung der Straftat. Dieser Antrag wurde vom Oberlandesgericht als unzulässig abgewiesen.
Mit den schließlich verhängten sechs Jahren Haft sind die Verteidiger zufrieden. „Wir haben einen weiteren Gefängnisaufenthalt für unseren Mandanten vermieden“, sagt Anwalt De Giuseppe. Geisler hat rechnerisch bereits über zweieinhalb Jahre U-Haft abgesessen, nach einigen weiteren Monaten im Hausarrest in St. Isidor könne er Sozialdienst beantragen.
Falls er bis dahin von seiner Impulsstörung geheilt ist.
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