Verängstigte Urlauber
Verbraucher, die eine Reise nach oder einen Urlaub in Frankreich oder Belgien gebucht hatten, sind angesichts der jüngsten Terroranschläge und der massiven Polizeieinsätze besorgt und verunsichert. Was können sie tun?
In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, da sie geplant hatten, in den nächsten Tagen nach Belgien oder Frankreich zu reisen, aber angesichts der aktuellen Situation entschieden haben, auf die Reise zu verzichten oder uns kontaktiert haben, weil sie sich über die rechtliche Situation informieren wollten:
Nur sehr selten wird nämlich die Forderung auf einen kostenlosen Rücktritt oder eine Umbuchung akzeptiert.
Hier nun also einige Hinweise und Tipps für den reisenden Verbraucher:
Erste offizielle Anlaufstelle für die italienischen Bürger ist die Internetseite des italienischen Außenministeriums (Farnesina): www.viaggiaresicuri.it.
Gibt man den Namen des Landes ein, in das man reisen möchte, so kann man feststellen, ob es Sicherheitshinweise zu diesem Land gibt und welche möglichen Sicherheitsmaßnahmen empfohlen werden. Wer allerdings bei einem ausländischen, z.B. deutschen, Reiseveranstalter gebucht hat, für den gelten auch die Reisehinweise des Außenministeriums des Landes, in welchem der Reiseveranstalter seinen Sitz hat. Im Falle des deutschen Reiseveranstalters also das Auswärtige Amt.
Lediglich wenn eine offizielle Reisewarunung für das Urlaubsland oder die Stadt vorliegt, ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Der Rat größere Menschenansammlungen zu meiden kann nicht als solche angesehen werden, während Sätze wie “vor Reisen in das Land wird deutlich gewarnt” eine Reisewarnung darstellen.
Wenn Sie Tickets für Veranstaltungen oder Konzerte gekauft haben, so wenden Sie sich entweder an den Veranstalter oder gehen Sie auf die entsprechende Internetseite und überprüfen Sie, ob die Veranstaltung abgesagt wurde oder ob spezielle Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind.
Haben Sie ein Hotelzimmer gebucht, so lesen Sie zunächst die für eine Stornierung vorgesehenen Bedingungen; falls es einen Sicherheitshinweis für die Zone gibt, in die Sie sich begeben möchten, so weisen Sie das Hotel darauf hin und fragen Sie, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist. Achtung: Falls es keine offizielle Reisewarnung gibt, haben Sie auch kein Anrecht auf eine kostenlose Stornierung!
Im Falle einer Flugbuchung, kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, ob diese spezielle Hinweise veröffentlicht hat. So hat uns beispielsweise ein Konsument mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft Air France nur für Flüge in den unmittelbar auf die Terroranschläge vom 13. November folgenden Tagen, die Möglichkeit einer kostenlosen Änderung der Buchung oder die Ausstellung von Gutscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden können, angeboten hat.
Auf alle Fälle sollten Sie die Internetseiten der Flughäfen kontrollieren, die Sie anfliegen, und abklären, ob dort möglicherweise Hinweise zu verschärften Kontrollen auch im Hinblick auf das Gepäck veröffentlicht wurden. In jedem Fall müssen Sie mit längeren Wartezeiten bei den Kontrollen rechnen!
Beachten Sie, dass die Hinweise eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben können: Wenn also die Abreise nicht unmittelbar bevorsteht, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten erfolgen soll, kann der Konsument nicht ohne weiteres zum jetzigen Zeitpunkt kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Der Rat der EVZ ist daher, die Hinweise des italienischen Außenministeriums auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.it zu verfolgen, mögliche Entwicklungen im Auge zu behalten und die Bedingungen, Fristen und Beträge im Hinblick auf Rücktritt und Stornierungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen erteilt das Europäische Verbraucherzentrum unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie unter [email protected].
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.