Verurteilter Angreifer
Urteil zur Messerattacke gegen den Gadertaler Carabinieri-Kommandanten Armando Di Genova: Vier Jahre und vier Monate Haft für den Angreifer Klaus Castlunger.
Von Thomas Vikoler
Die Verteidiger Manuela Obojes und Flavio Moccia sehen den Fall natürlich völlig anders als die Staatsanwaltschaft. In ihren Plädoyers in der gestrigen Vorverhandlung zeichneten sie ein völlig anderes Tatszenario.
Demnach ist Klaus Castlunger, ein 41-jähriger Familienvater aus Stern, zuallererst ein Opfer von behördlicher Gewalt. Er sei von Armando Di Genova, dem Kommandanten der Carabinieristation von Corvara, an jenem Nachmittag des 23. August 2013 bei einer Verkehrskontrolle am Hals festgehalten und mitgeschleift worden. Dies sagte jedenfalls Castlungers Tochter im Zeugenstand aus.
Der Übergriff Di Genovas habe Castlungers Überreaktion ausgelöst, behaupten die Verteidiger. Er attackierte den Carabinieri mit einem Messer und verletzte ihn dabei (sieben Tage Heilungsdauer). Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von einem Mordversuch aus, stufte das Delikt aber auf erschwerte Körperverletzung zurück.
Nach einer umkämpften Verhandlung fällte Vorverhandlungsrichter Walter Pelino am Montagnachmittag sein Urteil: Vier Jahre und vier Monate Haft wegen mehrfach erschwerter Körperverletzung (u.a. niedrige Beweggründe, die einschlägige Vorstrafe, die verminderte Abwehrfähigkeit des Opfers und der Versuch, einer Alk-Kontrolle zu entgehen).
Di Genova, der von Marco Dall`Aglio vertreten wird, sprach der Richter ein Schmerzensgeld von 60.000 Euro plus Spesen (insgesamt 75.000 Euro) zu. Im Rahmen eines Gerichtsgutachtens war festgestellt worden, dass die Messerattacke Castlungers bei dem Carabiniere psychische Schäden hinterlassen hatte. Was die Verteidiger Castlungers bestreiten.
Sie haben gestern Berufung gegen den in einem verkürzten Verfahren zustandegekommenen Schuldspruch angekündigt.
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