Fixes Zubrot
Von wegen Sparen: Laut neuem Finanzgesetz sollen auch die Vorsitzenden der Höfekommission künftig eine monatliche Vergütung erhalten.
Von Matthias Kofler
In Zeiten, in denen fast überall in der Landesverwaltung der Gürtel enger geschnallt werden muss, prescht Arno Kompatscher mit einer ziemlich überraschenden Forderung vor: Der Landeshauptmann will, dass von nun an auch die Vorsitzenden der sogenannten Höfekommissionen eine monatliche Vergütung erhalten sollen. Dies sieht ein Abänderungsantrag zum Finanzgesetz vor, den Kompatscher in der Sitzung der 3. Gesetzgebungskommission eingereicht hat.
Die Opposition wundert sich über den Vorstoß des Landeshauptmanns. Sie befürchtet, dass die Regierung mit der Abänderung des Höfegesetzes neue bezahlte Posten zur Befriedigung ihrer Klientel schaffen will. Elena Artioli protestierte in der Sitzung der Gesetzgebungskommission vehement gegen den Antrag des SVP-Politikers: „Ich frage mich, ob eine solche Änderung gerecht ist“, sagte die Abgeordnete des A-Teams. Artiolis Proteste waren aber vergeblich – Kompatschers Antrags wurde schließlich mit den Stimmen der SVP-Mehrheit gutgeheißen.
Zum besseren Verständnis: Laut dem Höfegesetz von 2001 wird in jeder Gemeinde eine örtliche Höfekommission eingerichtet. In Gemeinden mit mehreren Fraktionen können auch mehrere Kommissionen aufgestellt werden. Diese Gremien setzen sich je aus dem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern zusammen. Die insgesamt drei Mitglieder sowie die drei Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag der stärksten Bauernvertretung von der Landesregierung ernannt und bleiben für fünf Jahre im Amt.
Die Höfekommission überprüft, ob Änderungen am geschlossenen Hof notwendig und vertretbar sind. Bei Auszahlung der Erben kann, auf Antrag des Hofübernehmers, die Höfekommission eine Aufschubfrist für die Auszahlung der den Miterben geschuldeten Beträge festlegen. Bei der Teilung des Erbschaftsvermögens muss im Zweifelsfall die Höfekommission entscheiden, welche Sachen, Rechte und Ertragsquellen als Zubehör des Hofes zu betrachten sind.
Zuletzt wurden die Höfekommissionen im Jahr 2013 neu besetzt. Unter den amtierenden Vorsitzenden finden sich zahlreiche prominente Persönlichkeiten: Der SVP-Regionalassessor Josef Noggler etwa steht der Kommission in Glurns vor. In Kurtatsch hat Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler den Vorsitz inne, in Gsies nimmt dieselbe Funktion dessen Stellvertreter Viktor Peintner wahr.
Bislang standen den Vorsitzenden und den Mitgliedern der örtlichen Höfekommissionen nur Sitzungsgelder und Außendienstzulagen zu. Dies soll sich mit dem Abänderungsantrag des Landeshauptmanns ändern.
Im genehmigten Antrag zu Artikel 17 heißt es wörtlich: „Dem Vorsitzenden der Kommission und dem außerordentlichen Kommissar kann eine monatliche Vergütung für die vorbereitende Tätigkeit außerhalb der Sitzungen und die Rückvergütung der in Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeiten gewährt werden.“
Vorsitzenden können sich also künftig über ein monatliches Zubrot freuen. Über das Ausmaß dieser Vergütung sowie der Art und Höhe der erstattbaren Spesen soll laut Finanzgesetz die Landesregierung befinden.
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