Teilerfolg für Rispoli
Umkämpfte Vorverhandlung zum Doping-Fall Taschler am Bozner Landesgericht. Der Fall geht nicht nach Padua.
Von Thomas Vikoler
Gegen Michele Ferrari, genannt Mr. EPO, läuft derzeit am Landesgericht Padua ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Dopinggesetz, Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Der Fall Lance Armstrong und seine Folgen. Aus diesem Grund hat Daria Bolognesi, die Anwältin des berüchtigten Sportarztes, am Landesgericht Bozen einen Antrag gestellt.
Der dort behängende Fall wegen Dopingvergehen gegen Ferrari, dem Biathleten Daniel Taschler und dessen berühmteren Vater Gottlieb Taschler, dem Antholzer Biathlon-Papst, sei nach Padua zu verlegen, forderte Bolognesi.
Begründung: Beide Verfahren hängten zusammen, die schwereren Straftaten seien wennschon in Padua begangen worden.
Ein zweiter Antrag der Ferrari-Verteidigerin: Der Fall müsse an das Landesgericht Ferrara übertragen werden, denn dort hatte Ferrari Daniel Taschler laut Abhörprotokollen in seinem Camper Doping-Anweisungen gegeben.
Dagegen stellte sich Flavio Moccia, der Verteidiger der Taschlers. „Das Verfahren gegen Ferrari kann von mir aus abgetrennt werden, in Bozen ist auf jedem Fall ein schnellerer Abschluss garantiert“, sagte er in einer Pause der Vorverhandlung.
Richter Walter Pelino hat schließlich entschieden: Das gesamte Verfahren bleibt in Bozen.
Zuvor musste er auch über einen Antrag auf Zulassung der internationalen Anti-Doping-Agentur WADA als Zivilpartei befinden. Auch hier gab es ein heftiges juristisches Gefecht, alle Verteidiger stellten sich gegen die Teilnahme der WADA, wie von deren Mailänder Anwalt Stefano Gorella verfochten.
Richter von Pelino ließ die WADA schließlich als Zivilpartei zu, ihre Aufgabe sei schließlich der Schutz der Gesundheit von Sportlern. Diese Entscheidung gibt dem Taschler-Verfahren eine zusätzliche Brisanz, es wird in gewisser Weise auf eine internationale Ebene gehoben. Dazu gehört freilich auch, dass Gottlieb Taschler im vergangenen Winter seine Vizepräsidentschaft beim Biathlonverband IBU ruhend stellen musste. Er streitet jegliche Vorwürfe der Bozner Staatsanwaltschaft ab.
In der Vorverhandlung am Mittwochnachmittag wurde auch heftig über die Verwendbarkeit einiger Abhör- und Beschattungsprotokolle gestritten. Als sicheres Zeichen dafür, was in diesem Verfahren sehr viel auf dem Spiel steht.
Richter Pelino vertagte schließlich die Verhandlung:
Eine Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Hauptverfahrens wird voraussichtlich im Dezember fallen.
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