Rückkehr der „cervelli“
Auf Antrag der Südtiroler Senatoren wird die Verlängerung des Steuerbonusses für Hochqualifizierte wieder hergestellt.
Endlich ist Sicherheit und Klarheit über die Förderung der Rückkehr qualifizierter Kräfte geschaffen.
uf Antrag der Südtiroler Senatoren wurde erreicht, dass hoch qualifizierte Personen, die im Laufe des Jahres 2015 vom Ausland nach Italien zurückgekehrt sind, weiterhin vom Steuerbonus (dem so genannten „Rientro dei cervelli“ Gesetz 238/2010) profitieren können.
Der ursprüngliche Verfallstermin dieser Maßnahme war auf Ende 2015 festgelegt worden, mit Staatsgesetz wurde dann die Verlängerung dieses begünstigten Steuerregimes bis Ende 2017 beschlossen, dann aber wiederum mittels Gesetzesdekret auf Ende 2015 vorverlegt.
„Mit dem nun genehmigten Antrag, mit welchem die Frist für die Inanspruchnahme des besagten Steuerbonus erneut auf Ende 2017 festgelegt wurde, konnte eine Diskriminierung von Personen beseitigt werden, die im Vertrauen auf einen Aufschub der besagten Begünstigungen ihren Wohnsitz nach Italien bereits verlegt hatten und ohne die nun erreichte Fristenverlängerung ansonsten unter eine schlechtere Regelung gefallen wären“, so die Südtiroler Senatoren Hans Berger, Karl Zeller und Francesco Palermo.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.