Renten für Flüchtlinge
Die Region will einen Teil der zurückgeflossenen Renten-Vorschüsse dafür einsetzen, Flüchtlingen und Nicht-EU-Bürgern die deutsche Sprache beizubringen.
Von Matthias Kofler
„Eines ist klar, das Geld ist nicht gestohlen, sondern es war eine Abfindung meiner Pension. Ich möchte nicht, dass mit meinem Geld Ausländer unterstützt werden.”
Mit dieser Aussage sorgte die Freiheitliche Ulli Mair im Frühjahr 2014 landesweit für Aufsehen. Der Renten-Skandal war gerade erst aufgedeckt worden, die Politiker versuchtem, irgendwie Herr der Lage zu werden und einen Ausweg aus der für sie ungünstigen Lage zu finden.
Einige Abgeordneten hatten als Reaktion auf den wachsenden Unmut der Bevölkerung bereits ihre Rentenvorschüsse an die Region zurückbezahlt. Die Freiheitlichen kündigten an, denselben Schritt setzen zu wollen – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Rückzahlung in einem eigenen Regionalgesetz klar geregelt werde.
Nun sind gut anderthalb Jahre seit der Verabschiedung des neuen Rentengesetzes vergangen. Der Regionalausschuss hat mittlerweile 2,6 Millionen Euro der rückgeflossenen Vorschüsse zur Unterstützung der Beschäftigung bereitgestellt. Ein Teil dieser Gelder soll nun auch den ausländischen Mitbürgern in Südtirol zugute kommen.
Dies geht – ausgerechnet – aus einer Anfrage der Freiheitlichen Ulli Mair hervor.
Demnach hat die Regionalregierung mit Beschluss von Oktober 2015 beschlossen, drei Projekte der Autonomen Provinz Südtirol zu finanzieren. Konkret handelt es sich dabei um Alphabetisierungskurse und Intensivkurse zum Erwerb der italienischen Sprache für Fluchtlinge, für die insgesamt 50. 000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Mit weiteren 50.000 Euro aus dem Rentenfonds finanziert die Region Alphabetisierungskurse und Intensivkurse zum Erwerb der deutschen Sprache für Flüchtlinge. 20.000 Euro stehen bereit, um ausländischen Altenpflegerhelferinnen („badanti“) die deutsche Sprache sowie die Südtiroler Alltagskultur beizubringen. Insbesondere die ersten beiden Kurse sind ausschließlich für Nicht-EU-Bürger bestimmt, wie die zuständige Regionalassessorin Violetta Plotegher in ihrem Antwortschreiben mitteilt.
Es gehe unter anderem darum, „Asylwerber, also Personen, die im Sinne der Genfer Konvention als Flüchtlinge anerkannt wurden oder subsidiären Schutz genießen, sowie Asylwerber mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen finanziell zu unterstützen“.
Der dritte Kurs betreffend ,,Deutsche Sprache und Südtiroler Alltagskultur für ausländische Altenpflegerhelferinnen ist für 14 Ausländerinnen aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern vorgesehen.
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