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Das Land Südtirol hat laut Landesrat Arnold Schuler größere Handlungsspielräume im Fall von Problembären.
Andreas Pöder hat eine Anfrage an die Landesregierung gerichtet.
Der Landtagsabgeordnete forderte Auskunft darüber, welche Handlungsspielräume die Landesregierung bei Problembären habe.
Nun liegt die Antwort von Landesrat Schuler vor.
Auf die Frage, welche Spielräume der sogenannte Managementplan enthalte, schreibt der Landesrat:
„Da der Managementplan einen geringen Handlungsspielraum auf regionaler Basis bietet und ein restriktiver Schutz der Braunbären verlangt wird, hat man Ende des Jahres 2013 damit begonnen, den Plan zu ändern.
Diese Änderungsvorschläge betrafen vor allem das Kapitel 3 des Planes, welches die Kriterien und Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf problematische Bären und den Eingriff in kritischen Situationen festlegt.
Bevor diese Vorschläge umgesetzt werden können, mussten sie vom Umweltministerium genehmigt werden.
Nach einigen Verhandlungen konnten im Jahr 2015 folgende Änderungen vorgenommen werden Die allgemeine Aufmerksamkeitsstufe wurde erhöht, mit dem Ziel einen schnelleren Eingriff zum Fang, für eine Besenderung und Umsiedlung, Gefangenschaftsnahme und Abschuss zu ermöglichen.
Die Beurteilung eines kritischen Bären wurde erweitert, nicht nur falls anwesend in bewohnten Siedlungen, sondern auch in deren unmittelbarer Umgebung.
Neu wurde eingeführt, dass der Problemgrad eines Individuums am Schaden gemessen wird.“
Landesrat Arnold Schuler nennt auch weitere Schritte, etwa die Ausarbeitung von Informationstafeln mit den Verhaltensregeln bei der Begegnung eines Braunbären.
Diese Tafeln sollen/können im Gebiet mit Bärenvorkommen am Beginn der Wanderwege aufgestellt werden.
Weiters wird ein Kurzfilm produziert (für Schulen, Tourismus), im welchen auf das richtige Verhalten bei einer Bärenbegegnung, sowie wie man eine solche vermeiden kann, erklärt wird.
Im Bereich der Imkerei gibt es, immer laut Landesrat Schuler, die Möglichkeit der Errichtung eines Elektrozaunes. Erfahrungen hätten gezeigt, dass damit ein 95%iger Schutz gewährleistet werden kann.
Das Material für die Errichtung erhält der Imker kostenlos beim Amt für Jagd und Fischerei, oder bei Selbstanschaffung werden 50% der Kosten rückvergütet.
Neuigkeiten gibt es auch im Bereich der Kleintierzucht-Almbewirtschaftung:
Nach gemeinsamen Aussprachen zwischen Landesrat, Vertretern des Südtiroler Bauernbundes, der Kleinviehzüchter und den zuständigen Verwaltungen wurde vorgeschlagen – auch angesichts der zunehmenden Zuwanderung des Wolfes – die Möglichkeiten von Präventionsmaßnahmen geprüft werden sollen, um künftige Konflikte zwischen Artenschutz und Almwirtschaft zu vermindern.
in der Folge hat das Amt für Jagd und Fischerei mit der AGRIDEA, eine Schweizer Beratungsorganisation mit Erfahrung und Schwerpunkt in der Vorbeugung von Großraubwildschäden, Kontakt aufgenommen und für eine Grundlagenerhebung beauftragt.
Im heurigen Sommer wurden bereits im Vinschgau und Ulten/Deutschnonsberg die Schafalmen begangen.
Eine Analyse soll klären, inwiefern ein Schutz von aufgetriebenem Vieh möglich ist, mit welchen Voraussetzungen, Weideorganisation und auch mit welchem Aufwand.
Auch Abschüsse von Schadtieren könnten bestenfalls nur dann vom Umweltministerium gutgeheißen werden, wenn nachgewiesen ist, dass Herdenschutz nicht realisierbar ist oder trotz Schutzmaßnahmen zahlreiche Risse erfolgen, so Schuler
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