Befreite Stipendien
Erfolg der Südtiroler Senatoren: Die Stipendien, die das Land vergibt, werden steuerbefreit. Damit wurde eine Ausnahmeregelung für Südtirol erreicht.
In der Bilanzkommission des Senates, wo das Stabilitätsgesetz in erster Lesung behandelt wird, ist es auf Antrag der Südtiroler Senatoren Hans Berger und Karl Zeller gelungen, das Problem der Besteuerung von Stipendien zu lösen:
Laut den bisher geltenden Bestimmungen sind Stipendien nur dann steuerbefreit, wenn diese von einer Universität vergeben werden. Bekanntlich werden in Südtirol hingegen Stipendien auch von der Provinz Bozen gewährt.
„Jetzt ist es nach vielen Jahren fruchtloser Bemühungen endlich gelungen, eine Ausnahmeregelung für Südtirol durchzusetzen, die Italienweit einzigartig ist: Die Stipendien für Spezialisierungskurse und – Schulen und Forschungsdoktorate, die von der autonomen Provinzen vergeben werden, werden mit In-Kraft-Treten des Stabilitätsgesetzes am 1. Januar 2016 steuerbefreit sein“, erklärt Sen. Zeller.
„Diese Steuerbefreiung gilt wohlgemerkt nicht nur für die Zukunft – erklärt Sen. Berger – sondern auch für Stipendien, die in den letzten Jahren bereits vergeben worden sind und damit ist auch das Thema der notwenigen Steuerrückforderungen, durch das Land, gelöst, bzw. löst sich auch das Problem jener Studenten, die im Vertrauen auf eine Auslegung der Agentur der Einnahmen Bozen – die nachher widerrufen wurde – die Einkommensteuer auf die Stipendien nicht bezahlt hatten.“
„Mit dieser Neuregelung ist Rechtssicherheit auch für die Zukunft geschaffen,“ so die SVP-Senatoren.
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