Vertauschte Blutproben
Aufwendiges Beweissicherungsverfahren zum Tod einer 62-jährigen Frau am Bozner Landesgericht. Wird das Verfahren gegen die 17 Tatverdächtigen eingestellt?
(tom) Amanda Cheneri, Verteidigerin des Ehemannes, der sich als Zivilpartei in das Verfahren eingelassen hat, ist sich sicher: Die Ehefrau, die am 15. Dezember 2014 gegen 18.00 Uhr im Bozner Krankenhaus infolge eines Herzinfarktes verstarb, hätte ohne die am Bozner Krankenhaus begangenen Fehler gerettet werden können.
Es geht um eine Strafermittlung, die sich als äußerst aufwendig erweist.
Bei der Verhandlung zum Beweissicherungsverfahren am Bozner Landesgericht sind nicht weniger als 70 Gutachter anwesend, sie müssen regelrecht Schlange stehen, um in den Verhandlungssaal zu gelangen. Sie vertreten die insgesamt 17 Tatverdächtigen (14 Ärzte des Bozner Spitals und drei Krankenpfleger), die mit dem Fall zu tun hatten.
Gerichtsgutachter Marco Scaglione, Rechtsmediziner aus Mailand, ist zum Schluss gekommen, dass in einem Labor des Bozner Spitals tatsächlich Blutproben vertauscht wurden.
Jene der am 4. Dezember mit starken Bauchschmerzen eingelieferten Frau aus Indien mit denen einer anderen 99-jährigen Patientin. Wegen der vertauschten Blutproben wurde die 62-Jährige am 9. Dezember wieder entlassen und ihr empfohlen, eines von zwei Antibiotika abzusetzen. Am 13. Dezember, nachdem man sich im Spital des Fehlers bewusst wurde, lieferte man sie wieder ein.
Zwei Tage später war sie tot.
Scagliones Gutachten ergab, dass die Frau am Nachmittag jenes 15. Dezember 2014 zwei weitere Infarkte hatte. Aber auch, dass diese nicht auf Fehler der Ärzte und Pfleger zurückzuführen seien, was eine Vorentscheidung für den Ausgang des Strafverfahrens bedeutet. Allerdings sind bisher nicht alle Zweifel eingeräumt.
Nun werden im Beweissicherungsverfahren auch die Röntgenaufnahmen untersucht, welche nach der Einlieferung der 62-jährigen Inderin im Bozner Spital gemacht wurden.
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