Der graue Markt
Die Mitwohnplattformen im Internet sind den Hoteliers ein Dorn im Auge. In Italien werden derzeit 176.000 Wohnungen bzw. Zimmer angeboten. Der HGV spricht von einem Graumarkt.
Die gesamtstaatliche Hoteliersvereinigung Federalberghi hat sichmit dem stark wachsenden Phänomen der Unterkunftsvermittlung im Internet befasst. Dazu hatte die Federalberghi auch Daten und Fakten zur Entwicklung dieser Mitwohnplattformen in Italien vorgestellt.
Demnach wurden im Oktober rund 176.000 Wohnungen bzw. Zimmer zur Vermietung angeboten. Laut dem staatlichen Statistikinstitut ISTAT seien aber nur rund 117.000 nichtgewerbliche Strukturen für Kurzzeitvermietungen bekannt. „Die international tätigen Plattformen fördern somit einen Graumarkt. Eine gesetzliche Regelung ist deshalb dringend notwendig“, fordern Bernabò Bocca, Präsident der Federalberghi, und Manfred Pinzger, Präsident des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV).
Pinzger nahm jüngst an der Vorstandssitzung der Federalberghi in Rom teil, wo eine Studie über die Entwicklung der Unterkunftsanbieter im Internet vorgestellt worden ist.
Demnach kann keine Rede davon sein, dass die Anbieter nur selbstgenutzte Domizile für Kurzzeitvermietungen anbieten.
Ein gewisser Daniel bietet beispielsweise 527 Wohnungen in Italien zur Vermietung an und eine gewisse Bettina 420 Wohnungen, 140 davon in Mailand, 80 in Rom und 88 in Florenz. Auch Südtirol kennt dieses Phänomen. So bietet ein gewisser Ivan 14 Wohnungen für Kurzzeitvermieter in verschiedenen Ortschaften an.
„Wer verbirgt sich hinter diesen Namen, welche insgesamt ein Millionenvermögen verwalten?“, fragen sich die Präsidenten der beiden Verbände. Sicherlich sind dies keine Menschen, welche einen Raum in ihrer Wohnung vermieten, um das Haushaltseinkommen etwas aufzubessern, heißt es in der Presseaussendung weiter.
„Diese Zahlen widerlegen zudem die Behauptung der Mitwohnplattformen, dass der Besitzer der Wohnung die Gäste an seinem Leben teilhaben lässt und der Gast durch ihn die Gegend kennenlernt“, unterstreicht Pinzger.
Weiters verweisen Federalberghi und der HGV auf den unlauteren Wettbewerb, der durch die Tätigkeit dieser Online-Anbieter entsteht.
Durch die Tausenden Wohnungen, die in diesen Portalen zur Vermietung angeboten werden, wird die gewerbliche Beherbergung geschädigt und preislich unter Druck gesetzt. Während letztere zahlreiche gesetzliche Auflagen und Steuern im Rahmen ihrer Tätigkeit zu erfüllen haben bzw. an den Fiskus zu zahlen haben, operieren die Anbieter von privatem Wohnraum größtenteils ohne gesetzliche Auflagen. „Deshalb fordern wir die Gesetzgeber auf, die Kurzzeitvermietungen gesetzlich zu regeln und den Auflagen der gewerblichen Beherbergungsbetriebe anzupassen“, sagen Pinzger und Bocca.
Zudem, so die beiden Verbandspräsidenten, müsse gewährleistet sein, dass die privaten Gastgeber auch die anfallenden Hotelsteuern, wie die Ortstaxe und weitere kommunale Abgaben, entrichten müssen.
Das Ergebnis dieser Entwicklung in Italien ist Teil eines gesamteuropäischen Monitorings dieses Phänomens, an dem die Hotelverbände von Frankreich, Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Spanien mitgewirkt haben. Der europäische Dachverband der Beherbergungsbetriebe, Hotrec, hat diese Erhebungen zum Anlass genommen, um einen Maßnahmenkatalog an die europäischen Regierungen zu stellen, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.
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