Das Mussner-Gesetz
Der Landtag verabschiedet das neue Mobilitätsgesetz. Florian Mussner verspricht: „Wir wollen den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst zu einem angemessenen Preis bieten.“
Florian Mussner zeigt sich über die am Freitag erfolgte Genehmigung des Mobilitätsgesetzes sehr zufrieden. Als Herzstück des Gesetzes bezeichnete er die Neuerungen bei der Vergabe der Dienste, die künftig im regulierten Wettbewerb erfolgt, wobei der Fokus auf effizienten hochwertigen Diensten, einer angemessenen Ausgleichszahlung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und dem Arbeitnehmerschutz liegt.
Mit dem neuen Mobilitätsgesetz würden die Ausschreibungen im öffentlichen Personenverkehr an die EU-Regelungen angepasst und die primäre Gesetzgebungsbefugnis des Landes in der öffentlichen Mobilität gegenüber dem Staat zu untermauert, unterstreicht Mobilitätslandesrat Mussner. „Wir wollen die regionalen Wirtschaftskreisläufe stärken und den Wettbewerb zwischen den Unternehmen fördern, um den Bürgern einen qualitativ hochwertigen Dienst zu einem angemessenen Preis zu bieten“, erklärt der Landesrat.
„Erstmals fasst das neue Gesetz sämtliche Gesetzesbestimmungen im Bereich öffentliche Mobilität, die derzeit in anderen Normen verankert sind, zusammen und stellt einfache, klar verständliche Normen bereit „, so Mussner.
Noch einmal genauer mit den Gemeinden besprechen will Landesrat Mussner die Einrichtung der Verkehrsdienste für Kindergartenkinder und die Verwirklichung bzw. die Reinigung von Bushaltestellen. Hier soll noch einmal mit dem Gemeindenverband eine Einigung gesucht werden.
Der neue Gesetzesvorschlag regelt zudem eine ganze Reihe von Bereichen neu, und zwar die Ausschreibung, die Dienstverträge und die Ausgleichszahlungen der Bus- und Zugdienste im öffentlichen Nahverkehr, die Skibus- und Shuttledienste, die Schülersonderverkehrsdienste, die Infrastrukturen im Bus- und Zugbereich, das Rollmaterial für Zug- und Busdienste, Investitionen, Mietwagendienste bis zu neun Sitzplätze, die Mietbusdienste, die Beziehungen zu den Fahrgästen und die entsprechenden Informationsdienste. Außerdem sind laut Mussner erstmals die Bestimmungen zu den Verkehrsdiensten außerhalb der Linie, nämlich den Mietbussen sowie den Taxis und Mietwagen (unter 9 Sitzplätzen) in einem Landesgesetz verankert.
Einen größere Schutz der Arbeitnehmer erhofft sich Landesrat Mussner von einer neuen Regelung, der zufolge bei einem Wechsel des Dienstbetreibers dieser die geltenden staatlichen Kollektivverträge sowie die entsprechenden Zusatzverträge anwenden sowie die erworbenen Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich Entlohnung, Dienstalter und Berufsbild beibehalten muss.
Landesrat Mussner will durch das Gesetz eine Grundlage für das primäre Planungsinstrument des öffentlichen Personenverkehrs und deren Infrastrukturnetze, nämlich den Landesmobilitätsplan, erhalten. Dieser legt die Einzugsgebiete als Grundlage für die Ausschreibung der Dienste, die Kriterien für die Mindestdienste sowie den Finanzbedarf im Einklang mit den sozioökonomischen Strategien und im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit fest.
Nach der Genehmigung des Landesmobilitätsplans können nun die Vorbereitungen für die Ausschreibungen der der öffentlichen Nahverkehrsdienste starten. Bis März 2016 soll der Entwurf für den Landesmobilitätsplan mit den Einzugsgebieten erarbeitet werden und ab April sollen die Vorbereitungen für die Ausschreibung starten. Zu Jahresende 2016 soll die Vorinformation im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Im Frühling 2018 sollen die Dienstleistungsaufträge unterzeichnet werden, um den EU-Vorgaben zeitlich gerecht zu werden.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.