Die Luftwerte-Farce
Die Handelskammer kritisiert: Durch die unterschiedliche Positionierung der Luftgütemessstationen auf der Brennerautobahn seien die Messerergebnisse nicht vergleichbar.
Die Handelskammer kritisiert:
Durch die unterschiedliche Positionierung der Luftgütemessstationen auf der Brennerautobahn seien die Messerergebnisse nicht vergleichbar.
Die Handelskammer liefert denn auch ein konkretes Beispiel:
In Vomp/Tirol stehe ein Gerät direkt an einer Beschleunigungsspur, während andere Stationen entlang der A22 an Streckenabschnitten mit geringer Beschleunigung zu finden sind.
Es stelle sich die Frage: Wie repräsentativ sind dann die Messergebnisse?
Die technische Ausstattung der Luftgütemessstationen entlang der Brennerautobahn entspricht den Kriterien der EU-Richtlinie 2008/50/EC und auch ihre Positionierung entspricht der Richtlinie.
Diese besagt, dass die Messstationen von 0 bis 15 Meter von der Fahrbahn entfernt aufgestellt werden dürfen.
In den Gesetzen wird immer von repräsentativen Messstationen gesprochen, doch die aktuellen Messstationen entlang der A22 sind nicht repräsentativ, da es für die Ergebnisse von Bedeutung ist, ob sie direkt an der Fahrbahn aufgestellt sind oder 15 Meter entfernt sind beziehungsweise ob sie an günstigeren oder ungünstigeren Stellen stehen.
Zu den beiden Messstationen in Vomp, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind:
Die Messstelle Vomp/Raststätte steht direkt an einer Beschleunigungsspur, einer leichten Steigung und bei einer Raststätte mit Tankstelle. „Hier kommt es sehr oft zu einer Überschreitung der Grenzwerte, während es bei der anderen Messstelle in Vomp dieses Problem nicht gib“, so die Handelskammer Bozen.
Damit werde klar, dass die Positionierung der Geräte ausschlaggebend für die Ergebnisse ist.
Es mache also einen Unterschied ob die Messstationen direkt an der Autobahn stehen oder 15 Meter entfernt, an einer Steigung oder an einem flachen Stück, nahe einer Beschleunigungsspur oder entlang der normalen Fahrbahn.
Die Messstelle Schrambach/Brixen stehe hingegen weit außerhalb eines Ortskerns. Auch hier stellt sich wieder die Frage wie repräsentativ diese Messstation ist. „Es ist nicht nur wichtig, dass die Messstationen normkonform sind, sondern auch ihre Positionierung muss vereinheitlicht werden. Es ist unmöglich, vergleichbare Ergebnisse zu erhalten, wenn eine Messstelle mitten im Grünen steht und die andere an einer Beschleunigungsspur und an einer leichten Steigung“, sagt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Ausschlaggebend für vergleichbare Messwerte sei auch das geografische Umfeld der Messstationen. Steht das Messgerät im urbanen Raum sind die Ergebnisse beeinflusst durch die Verschmutzung, welche von der Stadt selbst kommen und sind damit naturgemäß höher als wenn das Gerät im Grünland steht. Zudem gelten unterschiedliche Grenzwerte in den drei Regionen.
Die Handelskammer fordert für die gesamte Brennerautobahn ein einheitliches Konzept bezüglich der Luftgütemessungen gefordert. Vor allem für die Positionierung der Messstellen müsse eine einheitliche Regelung gefunden werden, damit die Ergebnisse schlussendlich wirklich repräsentativ und vergleichbar werden.
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