Die Untersuchung
Am Mittwoch wurde in Rom das Untersuchungsergebnis zu den Sonderautonomien vorgestellt. Mit dabei: Albrecht Plangger und Florian Kronbichler.
Der Vorsitzende der interparlamentarischen Vereinigung des Ausschusses für Regionalangelegenheiten, Gianpiero D’Alia, hat am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in der römischen Abgeordnetenkammer das Untersuchungsergebnis zu den Sonderautonomien vorgestellt.
Mit dabei waren auch die Südtiroler Kommissionsmitglieder, SVP-Kammerabgeordneter Albrecht Plangger und SI.-Parlamentarier Florian Kronbichler. „
Die Eigenheiten der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut sind nicht überholt, sondern müssen vielmehr unter einem neuen Blickwinkel betrachtet werden“, so der aus Sizilien gebürtige Präsident. Das umfangreiche Untersuchungsdokument analysiert die Sonderstatute Regionen Sardinien, Sizilien, Aosta, Friaul-Julisch-Venezien sowie der Provinzen Bozen und Trient, in denen 9 Millionen Einwohner leben und ca. 15 Prozent der italienischen Bevölkerung ausmachen.
„Hinsichtlich der derzeitig behandelten Verfassungsreform, welche die regionalen Eigenheiten anerkennt und auch verstärkt, müssen wir die Normalregionen neu definieren“, so D‘Alia. Besonderes Augenmerk legt die Untersuchung auf die paritätischen Kommissionen, deren Hauptaufgabe die Ausführung der Regelungen durch die Sonderstatute ist.
Hervorgehoben wurde die Notwendigkeit der besseren Einbindung der einzelnen Regionalräte.
„Ziel ist es hierbei, die Gesetzgebung nicht widersprüchlich sondern im Einvernehmen zwischen Staat und Regionen bzw. Provinzen zu gestalten und umso mehr eine fruchtbringende Diskussion im Vorfeld zu garantieren“, so die beiden Südtiroler Abgeordneten Plangger und Kronbichler.
Zum Thema angehört wurden unter anderem auch die Landeshauptleute Arno Kompatscher und Ugo Rossi sowie namhafte Professoren wie Francesco Palermo, Giovanni Falcon und Roberto Bin (Professor Verfassungsrecht Uni Ferrara).
Die Südtiroler Abgeordneten konnten auf die Tatsache verweisen, dass die Länder Südtirol und Trentino ihre Autonomie mit der Sechser- und Zwölferkommission – im Vergleich zu den anderen Regionen mit Sonderstatut – massiv ausgebaut haben und erfolgreich auf dieses gesetzgeberische Instrument gesetzt haben.
Dazu wurde im Abschlussbericht festgehalten, dass man die in den verschiedenen Autonomiestatuten enthaltenen Bestimmungen zu Aufgaben und Zusammensetzungen der Kommissionen angleichen und dass die Mitglieder der Autonomiekommissionen solange im Amt bleiben sollten, bis die neuen Mitglieder ernannt sind.
Zudem sollten sich die Autonomiekommission interne Reglements geben und sich zwischen Regional- und Staatsregierung auf ein Arbeitsprogramm vorab einigen, um eine zu massive Splitterung der Thematiken zu vermeiden. Die Zusammenarbeit und Abstimmung der Autonomiekommissionen mit der Regionalregierung und den Regionalräten sei zu verbessern, die vom Staat ernannten Mitglieder der Autonomiekommission sollten vom neuen Senat (nach erfolgreicher Verfassungsreform) angehört werden können.
„Das Gesetzgebungsverfahren sollte reglementiert und fixe Termine festgelegt werden, innert welchen die Regierung den Vorschlag der Autonomiekommission annehmen oder mit Begründung ablehnen muss“, betonen Plangger und Kronbichler.
„Demnächst werden wir – aufgrund der positiven Ergebnisse dieser Untersuchungen – auch die Arbeit der Staat-Regionen-Konferenz ausleuchten und entsprechende Verbesserungsvorschläge deponieren“, erklären die Südtiroler Parlamentarier abschließend.
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