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Mussolini für Zuhause

Mussolini_Kalender_2015_CD_001Der neue Mussolini-Kalender ist jetzt auch in Südtirol erhältlich – samt CD mit faschistischen Liedern. Die Süd-Tiroler Freiheit ist erbost.

Wer mit Bildmotiven vom faschistischen Diktator Benito Mussolini durchs Jahr begleitet werden möchte, kann sich ab sofort bei den Südtiroler Kiosken einen Mussolini-Kalender für das Jahr 2016 kaufen.

Laut Recherchen der Süd-Tiroler Freiheit gibt es den Mussolini-Kalender heuer in mindestens fünf verschiedenen Ausfertigungen. Als Zusatz gebe es heuer wieder bei einem Kalender eine CD mit „faschistischen Hymnen“, wie „Duce, Duce“ oder „Facetta Nera“, dem Marschlied der faschistischen Milizionäre anlässlich des Italienisch-Äthiopischen Krieges 1935.

Laut dem Leitungsmitglied der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit, Werner Thaler, ist es erschreckend, dass sich der Kalender zunehmender Beliebtheit erfreut. Anders sei es nicht zu erklären, dass dieser Kalender jährlich wieder erhältlich ist, sogar in unterschiedlicher Aufmachung und mit musikalischen Beilagen.

„Ernüchternd ist es darüber hinaus, dass sich Südtiroler Kiosk-Betreiber dazu hergeben, diesen Kalender zu verkaufen“, so Thaler.

Bereits im April 2014 hat die Süd-Tiroler Freiheit eine Eingabe bei der Staatsanwaltschaft in Bozen gegen die Herstellung und Verteilung des Kalenders hinterlegt. Die mit dem Fall betraute Staatsanwältin Donatella Marchesini hatte erste Ermittlungen aufgenommen und vor einem Jahr die Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft von Bergamo übergeben.

Grundlage für die Eingabe waren drei Gesetze aus den Jahren 1952 (Legge Scelba), 1975 sowie 1993 (Legge Mancino). Laut den Gesetzen sind in Italien die Verherrlichung des Faschismus sowie Rassendiskriminierung verboten, so Werner Thaler.

Er betont:

„Für uns ist es mehr als unverständlich, warum weder Ordnungskräfte noch Staatsanwälte eingreifen, obwohl das italienische Gesetz den Verkauf und Besitz von faschistischen Gegenständen unter Strafandrohung verbietet.

Aus strafrechtlicher Sicht ist der Verkauf oder der Besitz faschistischer Gegenstände und Werbematerialien gesetzwidrig und müssten laut Gesetz Nr. 654 vom 13.10.1975 für die Verbreitung des Gedankengutes über Rassendiskriminierung oder Rassenhass, ethnische Diskriminierung oder Anstiftung zu Diskriminierungsgewalttaten auf Grund der Rasse oder ethnischen, nationalen Gründen verfolgt werden. Da es sich bei den Kalendern um faschistische Symbole und Personen (Mussolini) handelt, müsste demnach auch das Gesetz Nr. 645 vom 20.06.1952 greifen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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