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Verstaubte Frist

Seit mehreren Jahren ist die Feinstaubkonzentration in Südtirol rückläufig – doch viele eigentlich messpflichtige Heizanlagen sind von den Messungen ausgenommen. Nun hat das Land die Umweltmaßnahme weiter verwässert. Aus gutem Grund?

Von Anton Rainer

Es war wohl ein Fall von Optimismus, der die Landesregierung im März 2011 erfasste. Als man mit Landesgesetz 413/2011 die sogenannten „Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen“ verabschiedete, glaubte man noch, dem Feinstaub möglichst schnell auf die Pelle rücken zu können – vor allem was die mittlerweile stark verbreiteten Feststoff-Heizungen angeht, sprich Hackschnitzel, Pellets und ähnliche Brennstoffe.

„Einmal jährlich“, so die strengen Bestimmungen, muss „die Abgasprüfung zur Bestätigung der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte“ durchgeführt werden.

Das Problem? Man hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Während sich Tischlereien, Hotels und andere Betreiber mittelgroßer Heizanlagen durchaus mit der Abgas-Vermeidung anfreunden konnten, schlugen ausgerechnet die Kaminkehrer, die mit der Messung betreut werden, Alarm. Viel zu teuer seien die Feinstaub-Messgeräte derzeit und noch dazu ungenau, kann man da nichts machen?

Man konnte: Die Landesregierung schrieb zwar die Pflicht der Gesamtstaub-Messung in die Bestimmungen – gewährte der ersten Messung allerdings einen fünfjährigen Aufschub.

„Wir hofften“, erklärt Georg Pichler, Direktor im Amt für Luft und Lärm, „dass die Messinstrumente bis zum Ablauf der Frist billiger und besser sind.“

Ende 2015 wäre diese Frist ausgelaufen – und hätte die Kaminkehrer zu dringenden Investitionen verdonnert.

Doch das Land zog die Handbremse: In den bereits großzügigen Aufschub („Bis zum 31. Dezember 2015 werden nur die Kohlenmonoxid (CO) Messungen durchgeführt“) wurde eine weitere Fünf-Jahres-Frist eingebaut. Die ersten Feinstaubmessungen werden dementsprechend erst im Jahr 2021 durchgeführt.

Ein Jahrzehnt nach Einführung der Richtlinien.

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