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Freispruch für Hansi

Eine Meinungsumfrage ist keine Statistik: Der Rechnungshof spricht Hansi Felder, Direktor der Wirtschaftsabteilung des Landes, vom Vorwurf der rechtswidrigen Auftragsvergabe frei.

von Thomas Vikoler

Vielleicht sollte in Gerichtsverfahren mehr Wert auf genaue Begriffsdefinition gelegt werden. Damit könnten lange Verfahren oder gar Anklagen vermieden werden. So wie bei dieser Schadensersatzforderung durch die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof.

Diese hatte von Hansi Felder, dem Leiter der Wirtschaftsabteilung des Landes, im Frühjahr die Rückzahlung von 28.664,90 Euro plus Zinsen verlangt.

Wegen fahrlässiger Beauftragung des inzwischen nicht mehr existierenden Umfrage-Instituts Dr. Gruber & Partner. 2011 und 2012 hatte dieses im Auftrag der Wirtschaftsabteilung zwei Meinungsumfragen zu den Themen „Nahversorgung“ und „Öffentliche Infrastrukturen“ durchgeführt – sie kosteten das Land 14.278 bzw. 14.386 Euro.

Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Verstoß gegen ein Staatsgesetz, dass öffentliche Verwaltungen dazu anhält, Arbeiten möglichst mit eigenem Personal abzuwickeln.

Im konkreten Fall durch das Landesstatistik-Institut ASTAT. Zudem kritisierte die Staatsanwaltschaft das Zustandekommen der Auftragsvergabe. Dr. Gruber & Partner sei an Abteilungsdirektor Felder herangetreten, um die Dienstleistung anzubieten – und nicht der Verwalter an Gruber & Partner.

Die Rechtsprechende Sektion des Rechnungshofs unter Vorsitz von Paolo Neri (Urteilsverfasserin: Irene Thomaseth) erteilt der Schadensersatzforderung nun eine deutliche Abfuhr.

Es gebe keinen Beweis für einen Schaden – und eine Meinungsumfrage sei nicht mit einer Statistik gleichzusetzen. „Obwohl in der Praxis bekanntermaßen häufig die Statistik und die Meinungsforschung als ein- und dasselbe angesehen werden, ist jedoch bei genauerer Prüfung ihre völlige oder teilweise Gleichsetzung als nicht vertretbar zurückzuweisen“, heißt es in dem 18-seitigen Urteil, mit dem Direktor Felder von allen Vorwürfen freigesprochen wird.

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE:

  • Warum der Staat die Verteidigungskosten in diesem Verfahren übernehmen muss

 

 

 

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