Das Lehrgeld
335.000 Euro sollen in den nächsten drei Jahren zur Förderung des Lehrangebots für Südtiroler Studenten an die Uni Innsbruck fließen. Die Details eines unüblichen Vertrags.
Von Anton Rainer
Die Geschichte der wissenschaftlichen Forschung in Südtirol war lange Zeit in erster Linie die Geschichte der Universität Innsbruck. Noch viele Jahre nach der Gründung der Freien Universität Bozen beanspruchten die Nordtiroler Kollegen einen Großteil der Förderungen, die in diesem Bereich zu holen waren – 2,6 Millionen Euro waren es etwa in den Jahren 2009 und 2010, kurz nachdem das Land Südtirol die Gründung eines „Forschungsfonds“ vorangetrieben hatte. 2013, als die damalige Landesrätin Sabina Kasslatter Mur einen Beitrag von 2,1 Millionen Euro absegnete, sorgte das sogar für Protest aus Bozen, wo man sich im Vergleich mit deutlich weniger Forschungsgeldern abspeisen musste.
Zu jenen Forschungsbeiträgen, die im vergangenen Jahr durch einen Euregio-Topf erweitert wurden, gesellt sich seit 1. Oktober dieses Jahres ein weiterer Vertrag zur erstmaligen Förderung der bisher kaum finanzierungsbedürftigen Lehre – der jedoch nur einem kleinen Teil der Universität zugutekommt: Dem Institut für Italienisches Recht.
Insgesamt 335.000 Euro an Geldern sollen in den nächsten drei Jahren an das Institut fließen, die in dem der TAGESZEITUNG vorliegenden Vertrag festgeschriebenen Leistungen schließen die Zusatzfinanzierung von Lehre und Lehrenden, die Koordination und Administration sowie Beratungs- und Informationstätigkeit ein – ein recht breitgefächertes, schwammiges Förderungsgebiet also, das die Universität dafür gleich doppelt begründen muss: Durch die Angabe des voraussichtlichen Aufwands vor jedem Studienjahr und eine entsprechende Rechnung mit Kostenaufstellung und Tätigkeitsbericht danach – eine Kontrolle der Geldflüsse an der Universität selbst ist allerdings nicht vorgesehen.
Dafür kann sich das Institut über eine beachtliche Geldspritze freuen: Neben der Überweisung von 100.000 Euro pro Studienjahr erhält die Universität je 25.000 Euro für den Ankauf von „einschlägiger Literatur.“
Ein Mitspracherecht bei der Zuwendung dieser Beiträge hat das Land nicht, es darf den Förderungs-Vertrag lediglich „auflösen, wenn es von der Universität Innsbruck über wesentliche Tatsachen in Irrtum geführt wurde“ oder „die Universität Innsbruck ihrer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist beharrlich nicht nachkommt.“
Dafür sichert sich das Land eine Art Sponsoring-Vereinbarung („Veröffentlichungen im Rahmen der Lehre erhalten den Hinweis, dass die Lehre von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol gefördert wird“) – und eine eigene Ansprechperson. Die da wäre?
Esther Happacher, derzeit gleichzeitig Studienbeauftragte für Italienisches Recht und außerordentliche Professorin, soll als alleinige Auskunftsperson für „jegliche mit der Durchführung dieses Vertrages in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten“ zur Verfügung stehen. Happacher ist in Südtirol kein unbeschriebenes Blatt. Wie die TAGESZEITUNG am Montag berichtete, soll der gebürtigen Brixnerin derzeit mit fragwürdigen Mitteln eine Professur im Bereich Autonomie-Recht zugeschanzt werden – mithilfe einer passgenau zugeschnittenen Ausschreibung. Die Begründung der Universität: Man wolle damit ein „klares Signal nach Südtirol“ schicken.
Ein schlecht kaschiertes Dankeschön in Richtung Chefverhandler/in? In Südtirol dürfte man sich jedenfalls beruhigt zeigen, dass schon bald eine „richtige“ Professorin mit Landesgeldern hantiert – egal, wie es nun dazu kommt.
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