„Umsichtig vorgehen“
Arno Kompatscher ersucht das Regionalratspräsidium, bei der Eintreibung der Rentenvorschüsse umsichtig zu handeln – und klärt ein Missverständnis.
Arno Kompatscher hat das Treffen zwischen Regionalregierung und Regionalratspräsidium am Mittwoch in Trient als „sehr positiv“ empfunden. In der Sitzung habe er klargestellt, dass er die in der Presse zitierte Aussage, allein das Präsidium könne für die Verwendung der eingeholten Rentenvorschüsse haftbar gemacht werden, „nie getätigt“ habe.
„Erstens gibt es im Moment kein behängendes Verfahren am Verfassungsgericht, das Problem mit einer Haftungsklage besteht also gar nicht“, so der Landeshauptmann. „Und zweitens habe ich gesagt, dass für den Fall, dass morgen tatsächlich ein Rekurs vor dem Verfassungsgericht eingereicht wird, die Haftbarkeit überprüft werden soll.“
Die Regionalregierung hat 3,8 Millionen Euro an rückbezahlten Vorschüssen zweckgebunden. Der SVP-Politiker begrüßt die Entscheidung seines Kollegen Ugo Rossi, einen Risikofonds einzurichten. Das sei immer dann sinnvoll, „wenn eine öffentliche Institution Ausgaben mit Einnahmen finanziert, die umstritten sind“. In dem Falle, weil die Altmandatare ja gegen das Rentengesetz von 2014 geklagt haben.
Was die Zwangseintreibung der noch nicht zurückbezahlten Vorschüsse betrifft, meint Kompatscher: „Wir haben vereinbart, die Rechtsgrundlage unserer Vorgehensweise mittels Rechtsgutachten genau zu überprüfen und den Informationsfluss zwischen Regierung und Präsidium zu verbessern.“
Das Präsidium sei zu einer „umsichtigen Vorgehensweise“ angehalten worden. „Fakt ist: Das Gesetz muss angewandt werden“, so Kompatscher. Nicht richtig sei, dass die Mitglieder des Präsidiums deshalb persönlich haftbar gemacht werden können.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.